Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg
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Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg derart zugeparkt wird, dass es für aus dem Sachsenhäuser Landwehrweg in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, am Gegenverkehr vorbeizufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr da.
Inhalt
Antrag vom 21.04.2012, OF 308/5
Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO).
Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg derart zugeparkt wird, dass es für aus dem Sachsenhäuser Landwehrweg in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, am Gegenverkehr vorbeizufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr da.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2012Sie sind hierOFOF 308/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser LandwehrwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Mai 2012OMOM 1165Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser LandwehrwegDirektanregung
- 6. August 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1158Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser LandwehrwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme