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Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.01.2011

Stellungnahme des Magistrats

Bedarfsplan für Hort-, Kindertagesstätten- und Krippenplätze in Zeilsheim erstellen

Details im PARLIS ST_146_2011
30.05.2011

Stellungnahme des Magistrats

Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen?????

Details im PARLIS ST_766_2011
20.02.2012

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick

Details im PARLIS ST_289_2012
29.02.2012

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita

Details im PARLIS OF_300-6_2012
20.03.2012

Auskunftsersuchen

Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita

Details im PARLIS V_312_2012
Partei: CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.02.2012, OF 300/6

Betreff: Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita
Vorgang: ST 146/11, ST 766/11, ST 289/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Gelände der ev. Kirche Taunusblick vom Evangelischen Regionalverband erworben werden kann. Ferner soll dann das gesamte Gelände mittelfristig abgerissen und durch einen geeigneten Neubau für Kinderbetreuung und Stadtteilsozialarbeit ersetzt werden.

Begründung:

In seiner aktuellen Stellungnahme ST 289 nimmt der Magistrat Bezug auf den Gebäudezustand und sieht den Abriss am sinnvollsten an. Das Gelände ist aufgrund der hervorragenden Lage im Stadtteilkern jedoch so wertvoll für eine Kinderbetreuung, dass dieser Standort unbedingt als solches erhalten bleiben soll und ausgebaut werden muss. Das überragende Interesse an Kinderbetreuungsplätzen ist in Zeilsheim so groß, dass dringender Handlungsbedarf geboten ist. Entwicklungsflächen an anderen Standorten in Zeilsheim sind nach intensiver Prüfung kaum gegeben.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2011, ST 146 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2011, ST 766 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 289
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 312 2012 Die Vorlage OF 300/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme