Ginnheimer Wochenmarkt - Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern
Begründung
Zugänglichkeit des Marktbereichs für Mobilitätseingeschränkte verbessern Vorgang: OM 1032/16 OBR 9; ST 576/17 Der am 20. April 2017 eröffnete Wochenmarkt auf dem Gelände vor dem REWE-Markt an der Ginnheimer Landstraße erfreut sich bereits jetzt größter Beliebtheit bei den Ginnheimern. Allerdings wurde bereits bei der Eröffnung erkennbar und hat sich in der Folge bestätigt, dass für zu Fuß von Norden, aus dem Ginnheimer Ortskern, kommende Marktbesucherinnen und -besucher, welche in der Mobilität eingeschränkt sind, etwa weil sie auf einen Rollator angewiesen sind oder einen Kinderwagen mit sich führen, vorhandene Zugangshindernisse beseitigt werden müssen. Derzeit sind sie auf die Nutzung des schmalen Bürgersteigs entlang der Ginnheimer Landstraße bis zur erheblich weiter südlich gelegenen Einfahrt zum Parkgelände neben dem Eingang des REWE-Marktes an- gewiesen, um von dort wieder "zurück" in den Bereich der Marktstände zu gehen. Grund ist die sockel- artige Abgrenzung zwischen Bürgersteig und Marktgelände, das außerhalb der Marktzeit zum Parken genutzt wird. Dieser für den angesprochenen Personenkreis beschwerliche Umweg wäre nicht notwendig, wenn am nördlichen Beginn des Wochenmarktbereichs ein barrierefreier Zugang von der Ginnheimer Landstraße zum Wochenmarktgelände geschaffen würde. Der Magistrat wird daher gebeten, etwa in Höhe des vorhandenen "Trampelpfades" durch das Gestrüpp südlich der vorhandenen Müllplatzanlage eine verkehrssichere und barrierefreie Zuwegung für Fußgänger zwischen der Ginnheimer Landstraße und dem Wochenmarktbereich herzustellen.