Verkehrsberuhigung der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
Begründung
Kalten Berg in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße "Am Kalten Berg" in Berkersheim ergriffen werden könnten. Begründung: Auf allen Straßen in Berkersheim darf nur 30 km/h gefahren werden. Allerdings sind alle Straßen außer der Straße "Am Kalten Berg" auch so ausgestaltet, dass den Autofahrern diese Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich wird. Die Straße "Am Kalten Berg" ist dagegen bis zu der gefährlichen Kurve an ihrem Ende schnurgerade und durch absolutes Halteverbot zudem von parkenden Autos freizuhalten. Das verleitet auf diesem kurzen Stück dazu, die vorgeschriebenen 30 km/h zu überschreiten, was insbesondere wegen besagter Kurve gefährlich ist. Insofern wären Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zum Schutz der Anwohner in diesem Bereich und der zahlreichen Radfahrer auf dieser Strecke hilfreich.