Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a Rückweisung der ST 1457
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Betriebs in der Adalbertstraße 7a Rückweisung der ST 1457 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den bordeliartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a zu untersagen und die Nachbarn vor den einhergehenden Belästigungen zu schützen. Die Magistratsstellungnahme ST 1457 zur OM 1248 wird zurückgewiesen. Begründung: - Der o.g. Bordellbetrieb wirbt u.a. täglich in der BILD.mit einschlägigen Anzeigen "Sex und Massage; 24 Std.; FFM; Adalbertstr. 7 a, Asia." Von bloßer Wohnungsprostitution kann daher nicht ausgegangen werden, vielmehr liegt ein Bordellbetrieb vor. - In der ST 1457 wird weiter ausgeführt: "Die Untersagung von Prostitutionstätigkeiten im übrigen Stadtgebiet aufgrund von "milieubedingter Unruhe " auf Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2009 (Az: 1 BVR 224/07) ist nur dann möglich, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzwürdigkeit und Sensibilität gekennzeichnet ist (Gebiet mit hohem Anteil zum Wohnen, Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen)." Hierzu ist anzumerken: Die Adalbertstraße ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. In der Nachbarschaft des bordellartigen Betriebs befindet sich in der Ladengalerie gegenüber ein Kindergarten, weiterhin befinden sich in der Adalbertrasse eine Altenwohnanlage, ein weiterer Kindertreff sowie in unmittelbarer Umgebung weitere soziale Einrichtungen. Das betroffene Gebiet ist also durch eine besondere Sensibilität gekennzeichnet. - Auch die Aussage der ST 1457, dass massive Belästigungen Unbeteiligter und eine große Zahl an Mitteilungen anstößigen Verhaltens gegenüber Passanten und Anwohnern im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitutionstätigkeit im Betrieb Adalbertstraße 7a nicht aktenkundig sind, muss aus Sicht des OBR 2 als falsch bezeichnet werden: Seit 2 Jahren beschweren sich hier die Anwohner über die Situation.
Inhalt
Antrag vom 18.09.2012, OF 238/2
Betreff: Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a Rückweisung der ST 1457
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den bordeliartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a zu untersagen und die Nachbarn vor den einhergehenden Belästigungen zu schützen. Die Magistratsstellungnahme ST 1457 zur OM 1248 wird zurückgewiesen.
Begründung: - Der o.g. Bordellbetrieb wirbt u.a. täglich in der BILD.mit einschlägigen Anzeigen "Sex und Massage; 24 Std.; FFM; Adalbertstr. 7 a, Asia." Von bloßer Wohnungsprostitution kann daher nicht ausgegangen werden, vielmehr liegt ein Bordellbetrieb vor. - In der ST 1457 wird weiter ausgeführt: "Die Untersagung von Prostitutionstätigkeiten im übrigen Stadtgebiet aufgrund von "milieubedingter Unruhe " auf Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2009 (Az: 1 BVR 224/07) ist nur dann möglich, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzwürdigkeit und Sensibilität gekennzeichnet ist (Gebiet mit hohem Anteil zum Wohnen, Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen)." Hierzu ist anzumerken: Die Adalbertstraße ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. In der Nachbarschaft des bordellartigen Betriebs befindet sich in der Ladengalerie gegenüber ein Kindergarten, weiterhin befinden sich in der Adalbertrasse eine Altenwohnanlage, ein weiterer Kindertreff sowie in unmittelbarer Umgebung weitere soziale Einrichtungen. Das betroffene Gebiet ist also durch eine besondere Sensibilität gekennzeichnet. - Auch die Aussage der ST 1457, dass massive Belästigungen Unbeteiligter und eine große Zahl an Mitteilungen anstößigen Verhaltens gegenüber Passanten und Anwohnern im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitutionstätigkeit im Betrieb Adalbertstraße 7a nicht aktenkundig sind, muss aus Sicht des OBR 2 als falsch bezeichnet werden: Seit 2 Jahren beschweren sich hier die Anwohner über die Situation.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2012OMOM 1248Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7aDirektanregung
- 11. Juni 2012OFOF 195/2Bordellbetrieb in der Adalberstraße 7aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 10. September 2012STST 1457Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7aStellungnahme
- 18. September 2012Sie sind hierOFOF 238/2Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a Rückweisung der ST 1457Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 24. September 2012OAOA 257Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457Anregung
- 22. Februar 2013STST 344Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7aStellungnahme
- 5. August 2013Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1176Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 2 SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)