Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a Rückweisung der ST 1457

Vorlagentyp: OFGRÜNECDUSPDLINKE
60 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Adalbertstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Adalbertstraße per E-Mail

Begründung

Betriebs in der Adalbertstraße 7a Rückweisung der ST 1457 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den bordeliartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a zu untersagen und die Nachbarn vor den einhergehenden Belästigungen zu schützen. Die Magistratsstellungnahme ST 1457 zur OM 1248 wird zurückgewiesen. Begründung: - Der o.g. Bordellbetrieb wirbt u.a. täglich in der BILD.mit einschlägigen Anzeigen "Sex und Massage; 24 Std.; FFM; Adalbertstr. 7 a, Asia." Von bloßer Wohnungsprostitution kann daher nicht ausgegangen werden, vielmehr liegt ein Bordellbetrieb vor. - In der ST 1457 wird weiter ausgeführt: "Die Untersagung von Prostitutionstätigkeiten im übrigen Stadtgebiet aufgrund von "milieubedingter Unruhe " auf Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2009 (Az: 1 BVR 224/07) ist nur dann möglich, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzwürdigkeit und Sensibilität gekennzeichnet ist (Gebiet mit hohem Anteil zum Wohnen, Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen)." Hierzu ist anzumerken: Die Adalbertstraße ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. In der Nachbarschaft des bordellartigen Betriebs befindet sich in der Ladengalerie gegenüber ein Kindergarten, weiterhin befinden sich in der Adalbertrasse eine Altenwohnanlage, ein weiterer Kindertreff sowie in unmittelbarer Umgebung weitere soziale Einrichtungen. Das betroffene Gebiet ist also durch eine besondere Sensibilität gekennzeichnet. - Auch die Aussage der ST 1457, dass massive Belästigungen Unbeteiligter und eine große Zahl an Mitteilungen anstößigen Verhaltens gegenüber Passanten und Anwohnern im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitutionstätigkeit im Betrieb Adalbertstraße 7a nicht aktenkundig sind, muss aus Sicht des OBR 2 als falsch bezeichnet werden: Seit 2 Jahren beschweren sich hier die Anwohner über die Situation.

Inhalt

Antrag vom 18.09.2012, OF 238/2

Betreff: Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a Rückweisung der ST 1457

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den bordeliartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a zu untersagen und die Nachbarn vor den einhergehenden Belästigungen zu schützen. Die Magistratsstellungnahme ST 1457 zur OM 1248 wird zurückgewiesen.

Begründung: - Der o.g. Bordellbetrieb wirbt u.a. täglich in der BILD.mit einschlägigen Anzeigen "Sex und Massage; 24 Std.; FFM; Adalbertstr. 7 a, Asia." Von bloßer Wohnungsprostitution kann daher nicht ausgegangen werden, vielmehr liegt ein Bordellbetrieb vor. - In der ST 1457 wird weiter ausgeführt: "Die Untersagung von Prostitutionstätigkeiten im übrigen Stadtgebiet aufgrund von "milieubedingter Unruhe " auf Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2009 (Az: 1 BVR 224/07) ist nur dann möglich, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzwürdigkeit und Sensibilität gekennzeichnet ist (Gebiet mit hohem Anteil zum Wohnen, Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen)." Hierzu ist anzumerken: Die Adalbertstraße ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. In der Nachbarschaft des bordellartigen Betriebs befindet sich in der Ladengalerie gegenüber ein Kindergarten, weiterhin befinden sich in der Adalbertrasse eine Altenwohnanlage, ein weiterer Kindertreff sowie in unmittelbarer Umgebung weitere soziale Einrichtungen. Das betroffene Gebiet ist also durch eine besondere Sensibilität gekennzeichnet. - Auch die Aussage der ST 1457, dass massive Belästigungen Unbeteiligter und eine große Zahl an Mitteilungen anstößigen Verhaltens gegenüber Passanten und Anwohnern im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitutionstätigkeit im Betrieb Adalbertstraße 7a nicht aktenkundig sind, muss aus Sicht des OBR 2 als falsch bezeichnet werden: Seit 2 Jahren beschweren sich hier die Anwohner über die Situation.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2012OMOM 1248Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7aDirektanregung
  2. 11. Juni 2012OFOF 195/2Bordellbetrieb in der Adalberstraße 7aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
  3. 10. September 2012STST 1457Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7aStellungnahme
  4. 18. September 2012Sie sind hier
    OFOF 238/2Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a Rückweisung der ST 1457
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
  5. 24. September 2012OAOA 257Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457Anregung
  6. 22. Februar 2013STST 344Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7aStellungnahme
  7. 5. August 2013Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1176Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 15 · 24.09.2012
TO I, TOP 40
Angenommen
Anregung OA 257 2012 Die Vorlage OF 238/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU2 SPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
1 SPD
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 2 SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen