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Bordellbetrieb in der Adalberstraße 7a

Vorlagentyp: OFGRÜNECDUSPDLINKE
60 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

7a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Betrieb des sog. Massagesalons / Bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a nicht über den Tatbestand der Wohnungsprostitution hinausgeht und somit gem. Sperrgebietsverordnung in einer gemischten Sperrzone nicht zulässig ist; ob auf Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2009 (AZ: 1 BvR 224/07) ggf. auch Wohnungsprostitution in einem Wohngebiet wie Bockenheim aufgrund der Belästigungen der Anwohner durch "milieubedingte Unruhe", das Ansprechen Unbeteiligter sowie das An- und Abfahren der Freier untersagt werden kann. Begründung: Wohnungsprostitution liegt gem. Definition dann vor, wenn neben der Nutzung der Räume zu Wohnzwecken untergeordnet auch Prostitution stattfindet. Der Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7a ist laut Eigenwerbung in der "Bild Zeitung" 24 Stunden geöffnet, so dass eine untergeordnete Nutzung der Räumlichkeiten zu Zwecken der Prostitution nicht unterstellt werden kann.

Inhalt

Antrag vom 11.06.2012, OF 195/2

Betreff: Bordellbetrieb in der Adalberstraße 7a

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Betrieb des sog. Massagesalons / Bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a nicht über den Tatbestand der Wohnungsprostitution hinausgeht und somit gem. Sperrgebietsverordnung in einer gemischten Sperrzone nicht zulässig ist; ob auf Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2009 (AZ: 1 BvR 224/07) ggf. auch Wohnungsprostitution in einem Wohngebiet wie Bockenheim aufgrund der Belästigungen der Anwohner durch "milieubedingte Unruhe", das Ansprechen Unbeteiligter sowie das An- und Abfahren der Freier untersagt werden kann.

Begründung: Wohnungsprostitution liegt gem. Definition dann vor, wenn neben der Nutzung der Räume zu Wohnzwecken untergeordnet auch Prostitution stattfindet. Der Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7a ist laut Eigenwerbung in der "Bild Zeitung" 24 Stunden geöffnet, so dass eine untergeordnete Nutzung der Räumlichkeiten zu Zwecken der Prostitution nicht unterstellt werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2012Sie sind hier
    OFOF 195/2Bordellbetrieb in der Adalberstraße 7a
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
  2. 11. Juni 2012OMOM 1248Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7aDirektanregung
  3. 10. September 2012STST 1457Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7aStellungnahme
  4. 18. September 2012OFOF 238/2Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a Rückweisung der ST 1457Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
  5. 24. September 2012OAOA 257Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457Anregung
  6. 22. Februar 2013STST 344Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7aStellungnahme
  7. 5. August 2013Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1176Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 13 · 11.06.2012
TO I, TOP 31
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1248 2012 Die Vorlage OF 195/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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