Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7a
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Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1248 entstanden aus Vorlage: OF 195/2 vom 11.06.2012
Betreff: Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7a Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Betrieb des sogenannten Massagesalons/bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a nicht über den Tatbestand der Wohnungsprostitution hinausgeht und somit gemäß Sperrgebietsverordnung in einer gemischten Sperrzone nicht zulässig ist; 2. ob auf Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2009 (AZ: 1 BvR 224/07) ggf. auch Wohnungsprostitution in einem Wohngebiet wie Bockenheim aufgrund der Belästigung der Anwohner durch "milieubedingte Unruhe", das Ansprechen Unbeteiligter sowie das An- und Abfahren der Freier untersagt werden kann.
Begründung: Wohnungsprostitution liegt gemäß Definition dann vor, wenn neben der Nutzung der Räume zu Wohnzwecken untergeordnet auch Prostitution stattfindet. Der Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7a ist laut Eigenwerbung in der Bild-Zeitung 24 Stunden geöffnet, sodass eine untergeordnete Nutzung der Räumlichkeiten zu Zwecken der Prostitution nicht unterstellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1248Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7aDirektanregung
- 11. Juni 2012OFOF 195/2Bordellbetrieb in der Adalberstraße 7aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 10. September 2012STST 1457Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7aStellungnahme
- 18. September 2012OFOF 238/2Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a Rückweisung der ST 1457Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 24. September 2012OAOA 257Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457Anregung
- 22. Februar 2013STST 344Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7aStellungnahme
- 5. August 2013Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1176Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats