Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457
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Anregung vom 24.09.2012, OA 257 entstanden aus Vorlage: OF 238/2 vom 18.09.2012
Betreff: Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457 Vorgang: OM 1248/12 OBR 2; ST 1457/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a zu untersagen und die Nachbarn vor den damit einhergehenden Belästigungen zu schützen.
- Die Stellungnahme des Magistrats ST 1457 zur Vorlage OM 1248 wird zurückgewiesen. Begründung: Der o. g. Bordellbetrieb wirbt u. a. täglich in der BILD-Zeitung mit einschlägigen Anzeigen, die Begriffe wie "Sex und Massage, 24 Stunden, FFM, Adalbertstraße 7a, Asia" beinhalten. Von bloßer Wohnungsprostitution kann daher nicht ausgegangen werden, vielmehr liegt ein Bordellbetrieb vor. In der Vorlage ST 1457 wird weiter ausgeführt: "Die Untersagung von Prostitutionstätigkeiten im übrigen Stadtgebiet aufgrund von .milieubedingter Unruhe' auf Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2009 (Az: 1 BvR 224/07) ist nur dann möglich, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzwürdigkeit und Sensibilität gekennzeichnet ist (Gebiet mit hohem Anteil zum Wohnen, Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen)." Hierzu ist anzumerken: Die Adalbertstraße ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. In der Nachbarschaft des bordellartigen Betriebs befindet sich in der Ladengalerie gegenüber ein Kindergarten, weiterhin befinden sich in der Adalbertraße eine Altenwohnanlage, ein weiterer Kindertreff sowie in unmittelbarer Umgebung weitere soziale Einrichtungen. Das betroffene Gebiet ist also durch eine besondere Sensibilität gekennzeichnet. Auch die Aussage in der Vorlage ST 1457, dass massive Belästigungen Unbeteiligter und eine große Zahl an Mitteilungen anstößigen Verhaltens gegenüber Passanten und Anwohnern im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitutionstätigkeit im Betrieb Adalbertstraße 7a nicht aktenkundig sind, muss aus Sicht des Ortsbeirates 2 als falsch bezeichnet werden. Seit zwei Jahren beschweren sich hier die Anwohner über die Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2012OMOM 1248Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7aDirektanregung
- 11. Juni 2012OFOF 195/2Bordellbetrieb in der Adalberstraße 7aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 10. September 2012STST 1457Bordellbetrieb in der Adalbertstraße 7aStellungnahme
- 18. September 2012OFOF 238/2Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a Rückweisung der ST 1457Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 24. September 2012Sie sind hierOAOA 257Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457Anregung
- 22. Februar 2013STST 344Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7aStellungnahme
- 5. August 2013Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1176Untersagung des bordellartigen Betriebs in der Adalbertstraße 7a hier: Zurückweisung der Vorlage ST 1457Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Enthaltung) FPD und RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.