Liegenschaft Kettenhofweg 130
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. vor dem Hintergrund wiederholter Beschwerden den Schutz der Bewohner des Kettenhofwegs sowie der umliegenden Straßen gegen nächtliche Ruhestörungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen des sogenannten "Instituts für vergleichende Irrelevanz" sicherzustellen; 2. gegenüber den zuständigen Rechtsorganen darauf hinzuwirken, dass die rechtswidrige Besetzung des Gebäudes zeitnah beendet wird. Begründung: Die Bewohner des Kettenhofwegs haben wiederholt deutlich gemacht, dass das sogenannte "Institut für vergleichende Irrelevanz" das Zusammenleben im Quartier negativ belastet. Die Rechtslage ist zudem klar: Das Gebäude befindet sich im Eigentum eines privaten Unternehmens. Da kein Mietvertrag mit den derzeitigen Nutzern existiert und diese auch nicht bereit sind, in einen solchen Mietvertrag einzutreten, hat der Eigentümer einen Anspruch darauf, dass die Betreiber des sogenannten "Instituts für vergleichende Irrelevanz" das Haus verlassen.