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Vorplanung .Umgestaltung der Schäfergasse.

Vorlagentyp: OFSPD
28 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Schäfergasse" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage zur Umgestaltung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. bei der Pflasterung eine nachhaltige und dauerhafte Lebensdauer dieser gewährleistet werden kann; 2. nicht nur die "notwendigen"(M 187, S. 3), sondern, soweit wie möglich, die benötigten Fahrständer eingeplant werden; 3. eine gastronomische Nutzung (Sommergarten) im bisherigen Umfang auch im Bereich der Liegenschaften Schäfergasse 20 und 22 möglich ist; 4. die Planung in Zusammenarbeit mit den Organisationen von sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen zu optimieren. Begründung: zu 1: Leider hat der Ortsbeirat bei kleinteiligen Pflasterungen in der Stiftstraße negative Erfahrungen sammeln müssen. Das sieht auf den Plänen erst mal schön aus. Die tägliche Realität der Kehrmaschinen macht über die Jahre hinweg aus einem festen Verbund eine Ansammlung von losen Pflastersteinen. zu 2: Dies scheint insbesondere im südlichen Bereich sinnvoll zu sein. Eine weitere Ausweitung von Fahrradständern südlich der im Plan bezeichneten "Baugrenze" sollte bereits jetzt in die Planungen einfließen. Der Gesamtverkehrsplan geht von einer prognostizierten und auch erwünschten Steigerung des Radverkehrs aus. Dies erfordert nicht nur neue Wege, sondern auch in den Zentren, wie der Zeil, erweiterte Abstellmöglichkeiten. Sicherlich kann die Schäfergasse aufgrund der räumlichen Rahmenbedingungen hierzu nur einen marginalen Anteil beitragen. Die Beschränkung auf die "notwendigen Fahrradständer" ist allerdings nicht hinreichend.

Inhalt

Antrag vom 18.09.2012, OF 221/1

Betreff: Vorplanung "Umgestaltung der Schäfergasse"

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage zur Umgestaltung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. bei der Pflasterung eine nachhaltige und dauerhafte Lebensdauer dieser gewährleistet werden kann; 2. nicht nur die "notwendigen"(M 187, S. 3), sondern, soweit wie möglich, die benötigten Fahrständer eingeplant werden; 3. eine gastronomische Nutzung (Sommergarten) im bisherigen Umfang auch im Bereich der Liegenschaften Schäfergasse 20 und 22 möglich ist; 4. die Planung in Zusammenarbeit mit den Organisationen von sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen zu optimieren.

Begründung: zu 1: Leider hat der Ortsbeirat bei kleinteiligen Pflasterungen in der Stiftstraße negative Erfahrungen sammeln müssen. Das sieht auf den Plänen erst mal schön aus. Die tägliche Realität der Kehrmaschinen macht über die Jahre hinweg aus einem festen Verbund eine Ansammlung von losen Pflastersteinen. zu 2: Dies scheint insbesondere im südlichen Bereich sinnvoll zu sein. Eine weitere Ausweitung von Fahrradständern südlich der im Plan bezeichneten "Baugrenze" sollte bereits jetzt in die Planungen einfließen. Der Gesamtverkehrsplan geht von einer prognostizierten und auch erwünschten Steigerung des Radverkehrs aus. Dies erfordert nicht nur neue Wege, sondern auch in den Zentren, wie der Zeil, erweiterte Abstellmöglichkeiten. Sicherlich kann die Schäfergasse aufgrund der räumlichen Rahmenbedingungen hierzu nur einen marginalen Anteil beitragen. Die Beschränkung auf die "notwendigen Fahrradständer" ist allerdings nicht hinreichend.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M 187 Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. August 2012MM 187Vorplanung „Umgestaltung der Schäfergasse“Magistratsvortrag
  2. 18. September 2012OAOA 244Vorplanung „Umgestaltung der Schäfergasse“ Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M 187Anregung
  3. 18. September 2012Sie sind hier
    OFOF 221/1Vorplanung .Umgestaltung der Schäfergasse.
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 15. März 2013Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 424Vorplanung "Umgestaltung der Schäfergasse"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 14 · 18.09.2012
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung OA 244 2012 1. Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 221/1 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. das Wort "kleinteiligen" durch das Wort "der" ersetzt und die Vorlage um folgende Ziffern 3. und 4. ergänzt wird: "3. eine gastronomische Nutzung (Sommergarten) im bisherigen Umfang auch im Bereich der Liegenschaften Schäfergasse 20 und 22 möglich ist; 4. die Planung in Zusammenarbeit mit den Organisationen von sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen zu optimieren."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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