Vorplanung .Umgestaltung der Schäfergasse.
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Schäfergasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Mehr Sicherheit in der Schäfergasse – Verkehr wirksam beruhigen06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erneuerung des Infoblatts an der Stele zum historischen Wasserhof in der Wasserhofstraße 1919.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule08.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Schäfergasse per E-MailBegründung
Schäfergasse" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage zur Umgestaltung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. bei der Pflasterung eine nachhaltige und dauerhafte Lebensdauer dieser gewährleistet werden kann; 2. nicht nur die "notwendigen"(M 187, S. 3), sondern, soweit wie möglich, die benötigten Fahrständer eingeplant werden; 3. eine gastronomische Nutzung (Sommergarten) im bisherigen Umfang auch im Bereich der Liegenschaften Schäfergasse 20 und 22 möglich ist; 4. die Planung in Zusammenarbeit mit den Organisationen von sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen zu optimieren. Begründung: zu 1: Leider hat der Ortsbeirat bei kleinteiligen Pflasterungen in der Stiftstraße negative Erfahrungen sammeln müssen. Das sieht auf den Plänen erst mal schön aus. Die tägliche Realität der Kehrmaschinen macht über die Jahre hinweg aus einem festen Verbund eine Ansammlung von losen Pflastersteinen. zu 2: Dies scheint insbesondere im südlichen Bereich sinnvoll zu sein. Eine weitere Ausweitung von Fahrradständern südlich der im Plan bezeichneten "Baugrenze" sollte bereits jetzt in die Planungen einfließen. Der Gesamtverkehrsplan geht von einer prognostizierten und auch erwünschten Steigerung des Radverkehrs aus. Dies erfordert nicht nur neue Wege, sondern auch in den Zentren, wie der Zeil, erweiterte Abstellmöglichkeiten. Sicherlich kann die Schäfergasse aufgrund der räumlichen Rahmenbedingungen hierzu nur einen marginalen Anteil beitragen. Die Beschränkung auf die "notwendigen Fahrradständer" ist allerdings nicht hinreichend.
Inhalt
Antrag vom 18.09.2012, OF 221/1
Betreff: Vorplanung "Umgestaltung der Schäfergasse"
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage zur Umgestaltung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. bei der Pflasterung eine nachhaltige und dauerhafte Lebensdauer dieser gewährleistet werden kann; 2. nicht nur die "notwendigen"(M 187, S. 3), sondern, soweit wie möglich, die benötigten Fahrständer eingeplant werden; 3. eine gastronomische Nutzung (Sommergarten) im bisherigen Umfang auch im Bereich der Liegenschaften Schäfergasse 20 und 22 möglich ist; 4. die Planung in Zusammenarbeit mit den Organisationen von sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen zu optimieren.
Begründung: zu 1: Leider hat der Ortsbeirat bei kleinteiligen Pflasterungen in der Stiftstraße negative Erfahrungen sammeln müssen. Das sieht auf den Plänen erst mal schön aus. Die tägliche Realität der Kehrmaschinen macht über die Jahre hinweg aus einem festen Verbund eine Ansammlung von losen Pflastersteinen. zu 2: Dies scheint insbesondere im südlichen Bereich sinnvoll zu sein. Eine weitere Ausweitung von Fahrradständern südlich der im Plan bezeichneten "Baugrenze" sollte bereits jetzt in die Planungen einfließen. Der Gesamtverkehrsplan geht von einer prognostizierten und auch erwünschten Steigerung des Radverkehrs aus. Dies erfordert nicht nur neue Wege, sondern auch in den Zentren, wie der Zeil, erweiterte Abstellmöglichkeiten. Sicherlich kann die Schäfergasse aufgrund der räumlichen Rahmenbedingungen hierzu nur einen marginalen Anteil beitragen. Die Beschränkung auf die "notwendigen Fahrradständer" ist allerdings nicht hinreichend.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M 187 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2012MM 187Vorplanung „Umgestaltung der Schäfergasse“Magistratsvortrag
- 18. September 2012OAOA 244Vorplanung „Umgestaltung der Schäfergasse“ Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M 187Anregung
- 18. September 2012Sie sind hierOFOF 221/1Vorplanung .Umgestaltung der Schäfergasse.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2013Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 424Vorplanung "Umgestaltung der Schäfergasse"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme