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Verfall des denkmalgeschützten Hauses .Zum Goldenen Adler.

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Hauses "Zum Goldenen Adler" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um den Besitzer der Liegenschaft "zum Goldenen Adler" in der Bolongarostraße in Höchst dazu zu bringen, das denkmalgeschützte Gebäude wieder Instand zu setzen bzw. als Stadt selbst die Liegenschaft zu erwerben und dafür zu sorgen, dass das Haus wieder hergestellt wird. Hierbei sollen unter anderem folgende Rechtsinstrumente geprüft werden:

  1. Anordnung zur Erhaltung von Denkmälern
  2. Anordnung zur Wiederherstellung von Denkmälern
  3. Denkmalrechtliches Vorkaufsrecht
  4. Enteignung Begründung: Das denkmalgeschützte Haus in der Bolongarostraße 156 mit der ehemaligen Wirtschaft "zum goldenen Adler" verfällt immer mehr und stellt in einem sonst von Aufbruch gekennzeichneten Höchst ein Schandfleck dar. Bretter und Planen verhüllen den Blick auf das mittelalterliche Fachwerkhaus, das leer steht und nun offenbar dem Verfall Preis gegeben werden soll. Es ist nicht akzeptabel, dass solche Kulturgüter einfach kaputt gehen. Das denkmalgeschützte Haus ist einzigartig und gehört zur Identität von Höchst und hat damit für die Bürgerinnen und Bürger einen hohen Wert. Der Ortsbeirat 6 erkennt die bisherigen Versuche des Magistrats an, den Besitzer der Liegenschaft aufzufordern seinen Verpflichtungen nachzugehen. Der Ortsbeirat 6 möchte darüber hinaus mit diesem Antrag geprüft und berichtetet wissen, nach welchen rechtlichen Grundlagen gesucht und welche Schritte bereits eingeleitet worden sind oder eingeleitet werden, um alle Möglichkeiten auszuloten, das Haus vor dem Verfall zu schützen.

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