Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Volleinhausung der A 661 bei Seckbach
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Bisheriger Verlauf
25.02.2022
14.03.2022
Antrag Ortsbeirat
Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Volleinhausung der A 661 bei Seckbach
Details im PARLIS OF_193-11_2022Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Volleinhausung der A 661 bei Seckbach
Details im PARLIS EA_3_202225.02.2022
Antrag Ortsbeirat
Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Volleinhausung der A 661 bei Seckbach
Details im PARLIS OF_193-11_202214.03.2022
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Volleinhausung der A 661 bei Seckbach
Details im PARLIS EA_3_2022 Partei(en): LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.02.2022, OF 193/11
Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Volleinhausung der A 661 bei Seckbach
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2022 werden notwendige Planungsmittel für die Volleinhausung für die A661 inklusive des Bereichs Seckbach bis zum Autobahndreieck Riederwald eingestellt. Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Jahr 2019 die teilweise Einhausung der A661 auf den Weg gebracht. Dies reicht jedoch nicht aus. Die Einhausung der gesamten Autobahn im Bereich von bestehenden oder geplanten Wohngebieten ist die einzige und einmalige Möglichkeit auf Jahrzehnte für die dichtbesiedelten Stadtteile Bornheim und Seckbach und der dort ansässigen Wohnbevölkerung einen ausreichenden Lärm-, Umwelt- und Klimaschutz zu ermöglichen. Wenn die beschlossene Einhausung gebaut wird sollte eine weiter gehende Variante realisiert werden. Dies jetzt auf den Weg zubringen ermöglicht Synergieeffekte bei Planungs- und Baukosten.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 3 2022 Die Vorlage OF 193/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen 2 SPD (= Ablehnung)