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Haushalt 2014 Bestandssicherung des Sozialrathauses Am Bügel

Vorlagentyp: OFGRÜNE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Bestandssicherung des Sozialrathauses Am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2014ff werden die notwendigen Mittel zum Weiterbetrieb des Sozialrathauses Am Bügel am jetzigen Standort ausgewiesen. Begründung: Das Sozialrathaus wurde Anfang der 1990er Jahre bewußt im Wohngebiet Am Bügel eingerichtet, um möglichst kurze Wege zur dortigen Bevölkerung, die die Dienste eines Sozialrathauses im besondern Maße, zu gewährleisten. Durch diese Nähe waren die Abläufe im Sozialrathaus, aber auch die Akzeptanz und geringere Schwellenangst durch die Bevölkerung garantiert. An der Notwendigkeit der Präzens vor Ort hat sich - leider - bis heute wenig geändert. So haben sich viele im oder für das Wohngebiet Am Bügel tätigen Institutionen für den Erhalt des Sozialrathauses Am Bügel ausgesprochen. So - die Ortsbeiräte 10, 12, 13, 14 und 15 in entsprechenden Anträgen (teilweise interfraktionell) - die katholische Kirche, - die gemeinnützige Wohnungsgesellschaft GWH - der Regionalrat Nieder-Eschbach/Am Bügel stellvertretend für seine Mitglieder, bestehend aus vielen verschiedenen sozialen Institutionen, die Am Bügel arbeiten - der VDK Ortsverband Nieder-Eschbach - Geschäfte Am Bügel Die vorgegebenen Einsparungen durch eine Schließung und Verlegung des Sozialrathauses überzeugen nicht, da an anderer Stelle Mindereinnahmen (Zuweisung durch die ABG Holding) durch Leerstand und/oder Kosten zur Umgestaltung des Gebäudes generiert werden. So entstehen bei einer Umgestaltung in Wohnraum auf Grund der Gebäudestruktur besonders hohe Umbaukosten bei gleichzeitig geringeren Wohnmieteinnahmen gegenüber gewerblichen Mieteinnahmen.

Inhalt

Antrag vom 11.09.2013, OF 191/15

Betreff: Haushalt 2014 Bestandssicherung des Sozialrathauses Am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2014ff werden die notwendigen Mittel zum Weiterbetrieb des Sozialrathauses Am Bügel am jetzigen Standort ausgewiesen.

Begründung: Das Sozialrathaus wurde Anfang der 1990er Jahre bewußt im Wohngebiet Am Bügel eingerichtet, um möglichst kurze Wege zur dortigen Bevölkerung, die die Dienste eines Sozialrathauses im besondern Maße, zu gewährleisten. Durch diese Nähe waren die Abläufe im Sozialrathaus, aber auch die Akzeptanz und geringere Schwellenangst durch die Bevölkerung garantiert. An der Notwendigkeit der Präzens vor Ort hat sich - leider - bis heute wenig geändert. So haben sich viele im oder für das Wohngebiet Am Bügel tätigen Institutionen für den Erhalt des Sozialrathauses Am Bügel ausgesprochen. So - die Ortsbeiräte 10, 12, 13, 14 und 15 in entsprechenden Anträgen (teilweise interfraktionell) - die katholische Kirche, - die gemeinnützige Wohnungsgesellschaft GWH - der Regionalrat Nieder-Eschbach/Am Bügel stellvertretend für seine Mitglieder, bestehend aus vielen verschiedenen sozialen Institutionen, die Am Bügel arbeiten - der VDK Ortsverband Nieder-Eschbach - Geschäfte Am Bügel Die vorgegebenen Einsparungen durch eine Schließung und Verlegung des Sozialrathauses überzeugen nicht, da an anderer Stelle Mindereinnahmen (Zuweisung durch die ABG Holding) durch Leerstand und/oder Kosten zur Umgestaltung des Gebäudes generiert werden. So entstehen bei einer Umgestaltung in Wohnraum auf Grund der Gebäudestruktur besonders hohe Umbaukosten bei gleichzeitig geringeren Wohnmieteinnahmen gegenüber gewerblichen Mieteinnahmen.Beratung im Ortsbeirat: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2013Sie sind hier
    OFOF 191/15Haushalt 2014 Bestandssicherung des Sozialrathauses Am Bügel
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. September 2013EAEA 246Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Bestandssicherung des Sozialrathauses Am BügelEtatanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 26 · 27.09.2013
TO I, TOP 11
Angenommen
Etatanregung EA 246 2013 Die Vorlage OF 191/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie Wähler
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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