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Rampe von der Main-Neckar-Brücke zum Mainuferweg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.10.2011

Bericht des Magistrats

Main-Neckar-Brücke - wann endlich barrierefrei?

Details im PARLIS B_435_2011
29.11.2011

Antrag Ortsbeirat

Rampe von der Main-Neckar-Brücke zum Mainuferweg

Details im PARLIS OF_190-5_2011
02.12.2011

Anregung Ortsbeirat

Rampe von der Main-Neckar-Brücke zum Mainuferweg Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 435

Details im PARLIS OA_116_2011
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.11.2011, OF 190/5 Betreff: Rampe von der Main-Neckar-Brücke zum Mainuferweg Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Neupianung einer Rampe vom Brückensteg der Main- Neckar Brücke zum Mainuferradweg die Rampe nicht nur Richtung Osten vorzusehen, sondern auch einen Abzweig Richtung Westen mit zu planen. Des weiteren wird der Magistrat gebeten, die Option einer Rampe auf der Südseite der Trambahngleise nicht aufzugeben, sondern sich dafür einzusetzen, dass die Planungen im Zusammenhang mit der Umformerstation einem späteren Bau dieser zweiten Rampe nicht entgegenstehen, da für die Verkehrsteilnehmer Richtung Unikünik / Blutspendedienst diese Rampe weiterhin die bessere Variante ist. Außerdem wäre diese Rampe ein Teil der geplanten Radroute entlang der DB -Gieise nach Sachsenhausen.

Begründung:

Im Gegensatz zur früheren, ersten Planung wird voraussichtlich keine spiralförmige Rampe vorgesehen, sondern eine gerade Rampe nach Osten. Das bedeutet für die Nutzer, die Richtung Westen wollen, einen erheblich längere Wegstrecke. Da die gesamte Konstruktion neu geplant wird, sollte den Fußgängern und Radfahrern, die Richtung Niederrad / Schwanheim wollen, eine attraktive Verbindung angeboten werden, indem die Variante berücksichtigt wird.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 435 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 5 am 02.12.2011, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung OA 116 2011 1. Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis 2. Die Vorlage OF 190/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme