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Bürgerbeteiligung Europagarten

Lesezeit: 3 Minuten

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.10.2025, OF 1761/1

Betreff: Bürgerbeteiligung Europagarten
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Aus welchen Gründen wurden bei der Bürgerbeteiligung zur Neugestaltung des Europagartens die Qualitätsstandards der städtischen Richtlinie (insbesondere Offenheit/Zugänglichkeit, Inklusivität, Frühzeitigkeit, Information/Kommunikation, klare Beteiligungsspielräume, Ergebnissicherung) nicht vollständig eingehalten? 2. Welche interne Abwägung und Dokumentation lag der Auswahl von Ort, Verfahren und Zielgruppenansprache zugrunde? Bitte Entscheidungsvermerke, Beteiligungskonzept und Freigaben benennen. 3. Warum erfolgte keine aktive Ansprache der direkt betroffenen Anwohner (z.B. über Brief/Haushaltswurf, Aushänge im direkten Wohnumfeld, Einbindung der Hausverwaltungen/Wohnungseigentümergemeinschaften als Multiplikatoren), obwohl diese dem Projekt räumlich am nächsten stehen? 4. Aus welchen Gründen wurde als externer Veranstaltungs-/Anspracheort das Mehrgenerationenhaus im Gallus gewählt? Welche Alternativen wurden geprüft (z.B. neutrale Quartiersorte nahe am Europagarten wie der Kindergarten am Tel-Aviv-Platz mit Blick auf den Europagarten) und aus welchen Gründen verworfen? 5. Wie wurde sichergestellt, dass die Beteiligung allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugänglich war? 6. Wurde die städtische Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung eingebunden und wenn nein, warum nicht?

Begründung:

Nach Kenntnis des Ortsbeirats wurden bei der Bürgerbeteiligung zur Neugestaltung des Europagartens direkt betroffene Anwohner nicht aktiv angesprochen, während ausgewählte Gruppen gezielt adressiert wurden. Dies steht dem Geist und den Qualitätsstandards der städtischen Richtlinie für Öffentlichkeitsbeteiligung entgegen, wonach Beteiligungen offen, inklusiv, barrierearm und nachvollziehbar zu gestalten sind und die Ergebnissicherung sowie Rückmeldung an die Öffentlichkeit sicherzustellen ist. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse an der vollständigen Aufarbeitung und an Maßnahmen zur künftigen Verfahrenssicherung.
Beratung im Ortsbeirat: 1