Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV
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Antrag vom 05.10.2025, OF 1751/1
Betreff: Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV
Vorgang: OM 1361/22 OBR 1; ST 988/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich der Hufnagelstraße und Idsteiner Straße baulich zu unterbinden, indem eine Sperrfläche markiert wird und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln abgesichert wird (präventives Vorgehen). Begründung:
Verkehrsteilnehmer, die von der Hufnagelstraße kommend in die Idsteiner Straße links einbiegen möchten, haben es außergewöhnlich schwer, die Verkehrslage richtig einzuschätzen, da die Sicht durch Falschparker im Kreuzungsbereich versperrt wird. Sofern man sich in die Idsteiner Straße hineintastet, ragt das eigene Fahrzeug bereits so weit in die Idsteiner Straße hinein, bis man etwas sieht, dass es selbst zum Hindernis wird. Teilweise handelt es sich bei den falschparkenden Fahrzeugen um Kastenwagen und Transporter, was die Situation zusätzlich erschwert. Fahrradfahrer haben es ähnlich schwer und diese sind noch mehr gefährdet als Autofahrer, weil sie schnell übersehen werden. Es handelt sich darüber hinaus um einen Schulweg und schlechte Sicht gefährdet Kinder auf ihrem Schulweg. Gelegentliche Kontrollen reichen in dieser Situation nicht aus (rein reaktiv). Daher ist eine dauerhafte Barriere notwendig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits über diese gefährliche Situation beschwert und der Ortsbeirat darf bisher immer nur erklären, warum aus Sicht des Magistrats etwas nicht geht. Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger müssen den Querverkehr frühzeitig erkennen können. Abgestellte Fahrzeuge blockieren häufig die Sichtdreiecke, insbesondere bei Kindern und Personen mit eingeschränktem Blickfeld. Frühzeitiges Erkennen von Verkehrsteilnehmern senkt das Unfallrisiko deutlich. In der Praxis wird das gesetzliche Parkverbot häufig ignoriert, weil die 5-Meter-Abstände weder markiert noch räumlich spürbar sind. Bauliche Elemente können hier präventiv und dauerhaft Sicherheit herstellen, statt nachträglich zu ahnden. Durch Pflanzinseln, Fahrradbügel oder Sitzpoller erreicht man einen gestalterischen Zugewinn. Gerade in innerstädtischen Quartieren wie dem Gallus, wo Straßenräume stark verdichtet sind, sollte die Stadt systematisch prüfen, an welchen Kreuzungen Sichtdreiecke durch Falschparker eingeschränkt sind, bauliche Eckausrundungen oder Pollerreihen anlegen und ggf. Bepflanzungen oder Radabstellanlagen als natürliche Barrieren integrieren. ... Quelle: Privat
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1361
Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 988 Beratung im Ortsbeirat: 1