Parken in den Wallanlagen unterbinden
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S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.09.2025, OF 1731/1
Betreff: Parken in den Wallanlagen unterbinden
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. darzulegen, in welchen Liegenschaften im Bereich Bleichstraße zwischen Friedberger Tor und Petersstraße das Parken auf den privat genutzten Grundstücken in Richtung der Wallanlagen zulässig ist und in welchen nicht. 2. in den Fällen, in denen festgestellt wird, dass das Parken unzulässig erfolgt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustandes einzuleiten. Begründung:
Aus Sicht der Bürgerschaft entsteht der Eindruck, dass Fahrzeuge in den Wallanlagen abgestellt werden. Dies schadet dem alten Baumbestand, gefährdet das Wurzelwerk, verdichtet den Boden und beeinträchtigt den Spielplatz. Kinder wie Erwachsene sollen sich dort störungsfrei bewegen können. Der Magistrat hat mehrfach betont, illegales Parken zum Schutz von Umwelt und Aufenthaltsqualität zu unterbinden. Dieses Ziel muss auch in den Wallanlagen konsequent umgesetzt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 1