Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen
Lesezeit: 2 Minuten
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.08.2025, OF 1716/1
Betreff: Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Ab wann ist in städtischen Parkgaragen das Bezahlen per Abbuchung mittels Registrierung möglich, ohne dass der Parkende noch den Bezahlautomaten aufsuchen muss? Begründung:
Derzeit muss die parkende Person in städtischen Parkhäusern trotz Kennzeichenerkennung noch am Automaten (per Eingabe seines Kennzeichens) bezahlen. In einigen privaten Parkhäusern wurde bereits eingerichtet, dass durch eine hinterlegte Registrierung des Fahrzeugs die Bezahlung des Parkens beim Hinausfahren direkt von der Kreditkarte belastet wird. Dies vereinfacht und beschleunigt den Prozess der Bezahlung und könnte zudem der städtischen Gesellschaft nützliche Informationen zum Parkverhalten von Stammkunden liefern.
Beratung im Ortsbeirat: 1