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Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1

Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen.

Begründung:

Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH
Beratung im Ortsbeirat: 1