Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und WilhelmLeuschner-Straße
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.08.2025, OF 1691/1
Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Lieferzone auf der rechten Seite der Windmühlstraße (Richtung Main) zwischen Gutleut- und Wilhelm-Leuschner-Straße an Stelle von zwei PKW-Parkplätzen auf ganzer Länge auszudehnen bei Erhaltung der bestehenden Radbügel.
Betreff:
Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Lieferzone auf der rechten Seite der Windmühlstraße (Richtung Main) zwischen Gutleut- und Wilhelm-Leuschner-Straße an Stelle von zwei PKW-Parkplätzen auf ganzer Länge auszudehnen bei Erhaltung der bestehenden Radbügel.
Begründung:
In diesem Straßenabschnitt ist ein hohes Lieferaufkommen durch Paketdienstleister, Anlieferung der Gastronomie und weiterer Liegenschaften zu beobachten. Anliefernde LKW stehen meist verbotswidrig in zweiter Reihe, weil die ausgewiesene Lieferzone nicht ausreicht beziehungsweise von den dort häufig verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen blockiert wird. Foto: privat
Beratung im Ortsbeirat: 1