Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.06.2025, OF 1646/1
Betreff: Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung gebeten, ob zwischen Schmidtstraße 16 und Anspacher Straße 63 ein Wegerecht durch den KGV Rebstock e.V. gemäß beiliegender Grafik besteht oder ein Solches eingerichtet werden kann. Sofern eine Durchwegung möglich ist, möge der Magistrat diese zu gewöhnlichen Tageszeiten für die Anwohnenden ermöglichen. Begründung:
Anwohnende in der Anspacher Straße müssen derzeit bis zur Hausnummer 9 einen Umweg gehen, bevor sie auf den Fußweg in Richtung Schmidtstraße einbiegen können. Damit umrunden sie weite Teile des Kleingartenvereins. Ein Fußweg zwischen Anspacher Straße 63 zur Schmidtstraße würde eine Abkürzung um bis zu 250 Meter bedeuten. Von der Schmidtstraße betrachtend gibt es zwei potentielle Wege, die den KGV durchqueren. Der erste beginnt 30 Meter nach der Schmidtstraße und führt mit einer Abbiegung auf einer Strecke von 100 Metern an der Kantine des KGV vorbei. Der andere beginnt 80 Meter nach der Schmidstraße und quert ca. 35 Meter durch den KGV. Es wäre für die Anwohnenden wünschenswert, wenn wenigstens einer dieser Wege zu gewöhnlichen Tageszeiten als Abkürzung zur Verfügung stehen würde. Bild: googlemaps, eigene Ergänzung
Beratung im Ortsbeirat: 1