Erstellung von Lichtbildern im Bürgeramt zügig wieder ermöglichen
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Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.05.2025, OF 1626/1
Betreff: Erstellung von Lichtbildern im Bürgeramt zügig wieder ermöglichen
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, bis wann die technische Umstellung abgeschlossen sein soll, was genau umgestellt werden muss und die Umstellung zügig abzuschließen. Begründung:
Durch die Nichtverfügbarkeit des Selbstbedienungsterminals sind Bürger aktuell gezwungen, Lichtbilder wieder extern anfertigen zu lassen, was nicht nur den Aufwand erhöht, sondern in der Regel deutlich teurer und weniger datenschutzfreundlich ist. Besonders mobilitätseingeschränkte Personen und Bürgergeldempfänger stellt dies vor Herausforderungen. Seit der Änderung des Passgesetzes, die am 1. Mai 2025 vollständig in Kraft trat, dürfen Pass- und Ausweisbilder bei Neubeantragungen nur noch digital übermittelt werden ("Foto-Capture-Verfahren"). Dazu ist entweder ein Selbstbedienungsterminal vor Ort erforderlich, oder ein Fotostudio, das an das Online-Zugangsnetzwerk (OZG-konformes System) angeschlossen ist ("Foto-Upload-Verfahren"). Bürger ohne Zugriff auf ein digitales Fotostudio sind auf diese Terminals angewiesen, wenn sie nicht ausgeschlossen werden sollen. Über die Nichtverfügbarkeit der Selbstbedienungsterminals haben sich Bürger bereits entsprechend beschwert. Das Bürgeramt spricht lediglich von einer technischen Umstellung, ohne weitere Details zu nennen. Die Nutzung der digitalen Verwaltung entlastet ebenfalls die Sachbearbeiter, weshalb eine zügige Umstellung ebenso im Sinne der Stadtverwaltung ist.
Beratung im Ortsbeirat: 1