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Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.06.2019

Stellungnahme des Magistrats

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust in die Mathildenstraße

Details im PARLIS ST_1077_2019
29.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)

Details im PARLIS OF_1568-5_2020
14.02.2020

Anregung Ortsbeirat

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)

Details im PARLIS OM_5771_2020
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.01.2020, OF 1568/5 Betreff: Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II) Vorgang: ST 1077/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat erneut, die Einmündung der Straße "An der Mansfaust" in die Mathildenstraße abzupollern.

Begründung:

Auf der linken Fahrbahnseite der Einmündung "An der Mannsfaust/Mathildenstraße befindet sich eine Sperrfläche, auf der nicht geparkt werden darf. Das Zuparken geschieht jedoch mit Regelmäßigkeit, so dass die Fahrzeuge der FES nur mit Schwierigkeiten diesen Abschnitt befahren können. Der Magistrat sagte das Abpollern für das 3. Quartal 2019 zu. Dies wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dies nun umzusetzen.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1077 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5771 2020 Die Vorlage OF 1568/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme