Auskunftsersuchen zum Sanierungsbedarf an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
06.06.2025
05.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Auskunftsersuchen zum Sanierungsbedarf an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026
Details im PARLIS OF_1518-5_2025Auskunftsersuchen
Auskunftsersuchen zum Sanierungsbedarf an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026
Details im PARLIS V_1264_202506.06.2025
Antrag Ortsbeirat
Auskunftsersuchen zum Sanierungsbedarf an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026
Details im PARLIS OF_1518-5_202505.09.2025
Auskunftsersuchen
Auskunftsersuchen zum Sanierungsbedarf an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026
Details im PARLIS V_1264_2025 Partei: Linke
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.06.2025, OF 1518/5
Betreff: Auskunftsersuchen zum Sanierungsbedarf an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026
Der Magistrat möge zeitnah zu folgenden Fragen Auskunft geben: 1. An welchen Schulen im Ortsbezirk besteht aktuell baulicher Sanierungsbedarf und in welchem Umfang? 2. Wann wird bzw. wurde die jeweilige Sanierungsmaßnahme begonnen und b is wann wird der Sanierungsbedarf behoben sein? 3. Für welche Schulen ergibt sich aus den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen die Notwendigkeit einer ganz oder teilweisen Auslagerung? Begründung:
Über viele Jahre hinweg ist aufgrund der Unterlassung notwendiger Maßnahmen ein erheblicher Bedarf an Sanierungsmaßnahmen in Frankfurter Schulen entstanden. Der Ortsbeirat und die Schulgemeinden brauchen umfassende Informationen dazu, um sicherstellen zu können, dass für die Schulgemeinden im Frankfurter Süden angemessen und zeitnah und ohne Benachteiligung gegenüber anderen Ortsbezirken in vollem Umfang planvoll und ohne Verzögerung Abhilfe geschaffen wird.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 72 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1264 2025 Die Vorlage OF 1518/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme