Einrichtung einer Ladezone in der Alten Gasse
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Gasse Der Magistrat wird darum gebeten, in der Alten Gasse im Einmündungsbereich zur Bleichstraße auf der westlichen Straßenseite die bestehende Parkbucht, angefangen vom nördlichen Ende bis zur Höhe der Kante des Gebäudes Alte Gasse 71, unter Beibehaltung des eingeschränkten Haltverbots eine Ladezone (Zusatzzeichen "Ladezone" und "werktags 10-17 h") einzurichten. Begründung: Es besteht in diesem Bereich ein Bedarf für eine Ladezone, insbesondere für Lieferanten und Kunden des Möbelgeschäfts "balans", aber auch für die Belieferung der anliegenden Gastronomiebetriebe.