Skip to main content

Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.06.2025

Antrag Ortsbeirat

Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer

Details im PARLIS OF_1450-5_2025
27.06.2025

Anregung Ortsbeirat

Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer

Details im PARLIS OM_7217_2025
Partei(en): CDU SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.06.2025, OF 1450/5

Betreff: Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Promenade am Mainufer unterhalb des Schaumainkais umzusetzen 1. Anbringung von deutlichen Hinweisschildern, die auf die gemeinsame Nutzung und die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO hinweisen. 2. Einrichtung von Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit für Radfahrende an besonders stark frequentierten Abschnitten (z. B. im Bereich von Ruderclubs und gastronomischen Angeboten) 3. Bodenmarkierungen und Piktogramme, die die gemeinsame Nutzung verdeutlichen und zur Achtsamkeit aufrufen. 4. Aufklärungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Radfahrbüro zur Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders. 5. Verstärkte Präsenz des Ordnungsamts an Wochenenden und Feiertagen zur Sensibilisierung

Begründung:

Am Tiefkai am südlichen Mainufer mit Blick auf die Skyline ist ein stark frequentierter Fußweg, bei Einheimischen wie Touristen gleichermaßen beliebt. Aufgrund der hohen Fluglärmbelastung im Stadtwald stellt er ein wichtiges, wohnortnahes Naherholungsgebiet dar und wird insbesondere auch von Familien mit Kindern sowie älteren Menschen gerne genutzt. Gleichzeitig ist dieser Weg Bestandteil eines überregionalen Fernradweges (zwischen Offenbach und Darmstadt) ausgeschildert, was zu einer hohen Frequenz und oft auch zu erhöhter Geschwindigkeit von Radfahrenden führt. Diese doppelte Nutzung führt zunehmend zu Gefährdungen und Beinahe Kollisionen, da der zur Verfügung stehende Raum von beiden Gruppen beansprucht wird. Das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) an den Rampen verlangt zwar vom Radverkehr bei Begegnungen mit dem Fußverkehr Schrittgeschwindigkeit, dies wird jedoch oft eklatant verletzt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden - insbesondere Kinder und ältere Menschen liegen. Gemäß § 1 StVO ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht") sowie im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen in Frankfurt (§ 5 Abs. 1: "Die Benutzung der Anlagen darf andere nicht gefährden oder erheblich behindern"), sind hier zusätzliche Maßnahmen dringend erforderlich.
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7217 2025 Die Vorlage OF 1450/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 5 des Antragstenors folgenden Wortlaut enthält: "Verstärkte Präsenz des Ordnungsamts/des Straßenverkehrsamtes an Wochenenden und Feiertagen zur Sensibilisierung." Abstimmung: Einstimmige Annahme