Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Maßnahmen zum Schutz von Fußgängern am südlichen Mainufer, um die Sicherheit auf einem stark frequentierten Fußweg zu erhöhen. Dies umfasst unter anderem Geschwindigkeitsreduzierungen für Radfahrende und verstärkte Aufklärung. Ziel ist es, die Gefährdung von Fußgängern, insbesondere von Kindern und älteren Menschen, zu minimieren.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Promenade am Mainufer unterhalb des Schaumainkais umzusetzen
- Anbringung von deutlichen Hinweisschildern, die auf die gemeinsame Nutzung und die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO hinweisen.
- Einrichtung von Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit für Radfahrende an besonders stark frequentierten Abschnitten (z. B. im Bereich von Ruderclubs und gastronomischen Angeboten)
- Bodenmarkierungen und Piktogramme, die die gemeinsame Nutzung verdeutlichen und zur Achtsamkeit aufrufen.
- Aufklärungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Radfahrbüro zur Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders.
- Verstärkte Präsenz des Ordnungsamts an Wochenenden und Feiertagen zur Sensibilisierung
Begründung
Am Tiefkai am südlichen Mainufer mit Blick auf die Skyline ist ein stark frequentierter Fußweg, bei Einheimischen wie Touristen gleichermaßen beliebt. Aufgrund der hohen Fluglärmbelastung im Stadtwald stellt er ein wichtiges, wohnortnahes Naherholungsgebiet dar und wird insbesondere auch von Familien mit Kindern sowie älteren Menschen gerne genutzt. Gleichzeitig ist dieser Weg Bestandteil eines überregionalen Fernradweges (zwischen Offenbach und Darmstadt) ausgeschildert, was zu einer hohen Frequenz und oft auch zu erhöhter Geschwindigkeit von Radfahrenden führt. Diese doppelte Nutzung führt zunehmend zu Gefährdungen und Beinahe Kollisionen, da der zur Verfügung stehende Raum von beiden Gruppen beansprucht wird. Das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) an den Rampen verlangt zwar vom Radverkehr bei Begegnungen mit dem Fußverkehr Schrittgeschwindigkeit, dies wird jedoch oft eklatant verletzt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden - insbesondere Kinder und ältere Menschen liegen. Gemäß § 1 StVO ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht") sowie im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen in Frankfurt (§ 5 Abs. 1: "Die Benutzung der Anlagen darf andere nicht gefährden oder erheblich behindern"), sind hier zusätzliche Maßnahmen dringend erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Juni 2025 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2025 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme