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Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wil

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34

Details im PARLIS OM_1070_2017
25.02.2017

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wil

Details im PARLIS OF_144-11_2017
13.03.2017

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Str

Details im PARLIS EA_79_2017
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.02.2017, OF 144/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Vorgang: OM 1070/17 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 in den Haushalt einzustellen.

Begründung:

Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1070 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 79 2017 Die Vorlage OF 144/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme