Öffentlichkeitskampagne zur Briefwahl
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Bisheriger Verlauf
12.11.2023
28.11.2023
28.11.2023
Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.11.2023, OF 140/13
Betreff: Öffentlichkeitskampagne zur Briefwahl
Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert eine Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung zur Briefwahl zu starten. Bei der vergangenen Landtagswahl ist es aufgefallen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, das wenn man Briefwahl beantragt hat die Unterlagen rechtzeitig abzuschicken sind oder man dann auf alle Fälle den Wahlschein mit ins Wahlbüro bringen muss. Dadurch sind allen Parteien Stimmen verloren gegangen. Begründung:
Viele Bürgerinnen und Bürger haben bei der vergangenen Landtagswahl im Wahlbüro gestanden und wollten dort wählen, obwohl sie Briefwahl beantragt hatten. Einige haben die Unterlagen nicht erhalten, andere haben vergessen diese abzuschicken und ein weiterer Teil hat es sich anders überlegt und wollte dann doch vor Ort wählen. Zu Unmut führte es immer dann, wenn der Wahlschein nicht vorgelegt werden konnte, da er entsorgt oder vergessen wurde. Wählen mit Wahlbenachrichtigung ist im Falle von beantragter Briefwahl nicht möglich.
Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 13 am 28.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4824 2023 Die Vorlage OF 140/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme