Öffentlichkeitskampagne zur Briefwahl
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 fordert den Magistrat auf, eine Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung über die Briefwahl zu starten. Dies geschieht, um die Bürgerinnen und Bürger über die notwendigen Schritte zur Beantragung und Durchführung der Briefwahl zu informieren und um Stimmverluste zu vermeiden.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat 13 möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert eine Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung zur Briefwahl zu starten. Bei der vergangenen Landtagswahl ist es aufgefallen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, das wenn man Briefwahl beantragt hat die Unterlagen rechtzeitig abzuschicken sind oder man dann auf alle Fälle den Wahlschein mit ins Wahlbüro bringen muss.
Dadurch sind allen Parteien Stimmen verloren gegangen.
Begründung
Viele Bürgerinnen und Bürger haben bei der vergangenen Landtagswahl im Wahlbüro gestanden und wollten dort wählen, obwohl sie Briefwahl beantragt hatten. Einige haben die Unterlagen nicht erhalten, andere haben vergessen diese abzuschicken und ein weiterer Teil hat es sich anders überlegt und wollte dann doch vor Ort wählen. Zu Unmut führte es immer dann, wenn der Wahlschein nicht vorgelegt werden konnte, da er entsorgt oder vergessen wurde. Wählen mit Wahlbenachrichtigung ist im Falle von beantragter Briefwahl nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2023Sie sind hierOFOF 140/13Öffentlichkeitskampagne zur BriefwahlOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2023OMOM 4824Öffentlichkeitskampagne zur BriefwahlDirektanregung
- 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 433Öffentlichkeitskampagne zur BriefwahlStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme