Skip to main content

Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II)

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.04.2017

Anregung Ortsbeirat

Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn

Details im PARLIS OM_1467_2017
17.07.2017

Stellungnahme des Magistrats

Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn

Details im PARLIS ST_1238_2017
03.08.2019

Antrag Ortsbeirat

Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II)

Details im PARLIS OF_1348-5_2019
23.08.2019

Anregung Ortsbeirat

Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II)

Details im PARLIS OM_5017_2019
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.08.2019, OF 1348/5 Betreff: Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II) Vorgang: OM 1467/17 OBR 5; ST 1238/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn einen Ballfangzaun zu installieren.

Begründung:

Auf der Festwiese Villa Bonn sind zwei Tore aufgestellt worden. Der Bolzplatz wird von den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Der Bürgersteig des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 ist im Jahre 2019 neugeordnet worden, so dass nunmehr ein durchgehender Bürgersteig existiert. Am östlichen Ende grenzt die Festwiese Villa Bonn unmittelbar an den Hansenweg. Durch die Neuordnung des Hansenwegs ist diese Fläche minimiert worden. Wird das Tor verfehlt, landet der Ball auf dem Hansenweg und rollt wegen des Gefälles in Richtung Offenbacher Landstraße. Der Ortsbeirat hält daher die Installation eines Ballfangzaunes für geboten. Die Anbringung eines Stabgitterzaunes, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 zugesagt, steht bis heute aus.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1467 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5017 2019 Die Vorlage OF 1348/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme