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Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151

Details im PARLIS OA_619_2020
25.03.2022

Stellungnahme des Magistrats

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

Details im PARLIS ST_830_2022
06.04.2022

Antrag Ortsbeirat

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OF_134-15_2022
29.04.2022

Anregung Ortsbeirat

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OA_185_2022
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.04.2022, OF 134/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: OA 619/20 OBR 15; ST 830/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, zur Vorlage M 151, wird insofern abgeändert, als dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm lediglich unter der Maßgabe zugestimmt wird, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird.

Begründung:

In der Anregung des Ortsbeirats vom 19.10.2020, OA 619, wurde dies bereits beantragt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist ein halbes Jahr später erfolgt. Wenn jetzt anderthalb Jahr später der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 830, darauf verweist, dass der Magistrat als Exekutive an die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung gebunden sei. Eine Rücknahme oder Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, nicht erfolgt sei, mutet dies merkwürdig an. Denn hätte man sich nicht anderthalb Jahr Zeit gelassen mit der Beantwortung, dann wäre der Beschluss noch nicht in der Welt gewesen. Es war genug Zeit, sich mit den Argumenten des Ortsbeirats auseinanderzusetzen, was offenbar nicht gewünscht war.dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 185 2022 Die Vorlage OF 134/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage OA 163/22 in den Vorgang aufgenommen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme