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Haushalt 2026 Sossenheim: Baukosten zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerweges nach Sulzbach einstellen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.10.2021

Anregung Ortsbeirat

Sossenheim: Rad- und Fußwegeverbindungen nach Sulzbach endlich verbessern

Details im PARLIS OM_874_2021
14.02.2022

Stellungnahme des Magistrats

Sossenheim: Rad- und Fußwegeverbindungen nach Sulzbach endlich verbessern

Details im PARLIS ST_353_2022
06.11.2025

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2026 Sossenheim: Baukosten zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerweges nach Sulzbach einstellen

Details im PARLIS OF_1329-6_2025
Partei: CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.11.2025, OF 1329/6

Betreff: Haushalt 2026 Sossenheim: Baukosten zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerweges nach Sulzbach einstellen
Vorgang: OM 874/21 OBR 6; ST 353/22 Die Unterführung unter der A66 zwischen Sossenheim und Sulzbach ist eine hochfrequentierte Verbindung zwischen dem östlichen Main-Taunus-Kreis und der Stadt Frankfurt, die sowohl zu Fuß als auch per Rad von vielen Menschen täglich genutzt wird. Der momentane Zustand der Unterführung ist ungenügend: die Zufahrt von Sulzbacher Seite ist wenig einsichtig und sehr steil, die Unterführung an sich ist sehr schmal, sodass keine zwei Personen die Fahrräder schiebend begegnen können. Der Ortsbeirat hatte den Magistrat daher schon mehrfach auf die schlechte Fuß-Radwegverbindung zwischen Sossenheim und den angrenzenden Gemeinden hingewiesen (zuletzt durch OM 874 vom 26.10.2021). In seiner Stellungnahme ST 353 vom 14.02.2022 äußert der Magistrat, dass er sich der Auffassung und der Notwendigkeit eines Ausbaus der Unterführung des Ortsbeirats anschließt und bereits mehrere Handlungsträger ihr Mitwirken in der Sache zugesagt haben. Zwischenzeitlich erfolgte eine Beauftragung der RTW-Gesellschaft, die die Umsetzung mit Abstimmung der Gemeinde Sulzbach durchführen soll. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtversammlung wird gebeten, entsprechende finanzielle Mittel (Frankfurter Anteil) zum Ausbau der Unterführung per Gitterbrücke (Gitterfläche circa 350 qm) von 3.500 € je qm (lt. Internetrecherche in Zusammenhang mit Bau-, Planungs-, Genehmigungskosten von Fußgängerbrücken) à 1.225.000,00 € in den städtischen Haushalt einzustellen.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 874
Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 353
Beratung im Ortsbeirat: 6