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Haushalt 2026 Sossenheim: Baukosten zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerweges nach Sulzbach einstellen

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

In diesem Antrag wird die Stadtversammlung gebeten, Mittel für den Umbau der Unterführung zwischen Sossenheim und Sulzbach bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. Das erwartete Ergebnis ist eine signifikante Verbesserung der Infrastruktur und der Nutzung dieser Verbindung.

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Antrag

Die Unterführung unter der A66 zwischen Sossenheim und Sulzbach ist eine hochfrequentierte Verbindung zwischen dem östlichen Main-Taunus-Kreis und der Stadt Frankfurt, die sowohl zu Fuß als auch per Rad von vielen Menschen täglich genutzt wird. Der momentane Zustand der Unterführung ist ungenügend: die Zufahrt von Sulzbacher Seite ist wenig einsichtig und sehr steil, die Unterführung an sich ist sehr schmal, sodass keine zwei Personen die Fahrräder schiebend begegnen können.

Der Ortsbeirat hatte den Magistrat daher schon mehrfach auf die schlechte Fuß-Radwegverbindung zwischen Sossenheim und den angrenzenden Gemeinden hingewiesen (zuletzt durch OM 874 vom 26.10.2021).

In seiner Stellungnahme ST 353 vom 14.02.2022 äußert der Magistrat, dass er sich der Auffassung und der Notwendigkeit eines Ausbaus der Unterführung des Ortsbeirats anschließt und bereits mehrere Handlungsträger ihr Mitwirken in der Sache zugesagt haben. Zwischenzeitlich erfolgte eine Beauftragung der RTW-Gesellschaft, die die Umsetzung mit Abstimmung der Gemeinde Sulzbach durchführen soll.

Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtversammlung wird gebeten,

entsprechende finanzielle Mittel (Frankfurter Anteil) zum Ausbau der Unterführung per Gitterbrücke (Gitterfläche circa 350 qm) von 3.500 € je qm (lt. Internetrecherche in Zusammenhang mit Bau-, Planungs-, Genehmigungskosten von Fußgängerbrücken) à 1.225.000,00 € in den städtischen Haushalt einzustellen.

Begründung

2026 Sossenheim: Baukosten zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerweges nach Sulzbach einstellen Vorgang: OM 874/21 OBR 6; ST 353/22 Die Unterführung unter der A66 zwischen Sossenheim und Sulzbach ist eine hochfrequentierte Verbindung zwischen dem östlichen Main-Taunus-Kreis und der Stadt Frankfurt, die sowohl zu Fuß als auch per Rad von vielen Menschen täglich genutzt wird. Der momentane Zustand der Unterführung ist ungenügend: die Zufahrt von Sulzbacher Seite ist wenig einsichtig und sehr steil, die Unterführung an sich ist sehr schmal, sodass keine zwei Personen die Fahrräder schiebend begegnen können. Der Ortsbeirat hatte den Magistrat daher schon mehrfach auf die schlechte Fuß-Radwegverbindung zwischen Sossenheim und den angrenzenden Gemeinden hingewiesen (zuletzt durch OM 874 vom 26.10.2021). In seiner Stellungnahme ST 353 vom 14.02.2022 äußert der Magistrat, dass er sich der Auffassung und der Notwendigkeit eines Ausbaus der Unterführung des Ortsbeirats anschließt und bereits mehrere Handlungsträger ihr Mitwirken in der Sache zugesagt haben. Zwischenzeitlich erfolgte eine Beauftragung der RTW-Gesellschaft, die die Umsetzung mit Abstimmung der Gemeinde Sulzbach durchführen soll. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtversammlung wird gebeten, entsprechende finanzielle Mittel (Frankfurter Anteil) zum Ausbau der Unterführung per Gitterbrücke (Gitterfläche circa 350 qm) von 3.500 € je qm (lt. Internetrecherche in Zusammenhang mit Bau-, Planungs-, Genehmigungskosten von Fußgängerbrücken) à 1.225.000,00 € in den städtischen Haushalt einzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2025Sie sind hier
    OFOF 1329/6Haushalt 2026 Sossenheim: Baukosten zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerweges nach Sulzbach einstellen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. November 2025EAEA 24Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sossenheim: Baukosten zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerweges nach Sulzbach einstellenEtatanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 6
Angenommen
Etatanregung EA 24 2025 Die Vorlage OF 1329/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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