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Gedenkstein für Susanna Margaretha Brandt - Vorbild für Goethes Gretchentragödie im Faust

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.06.2018

Anregung Ortsbeirat

Gedenkstein für Susanna Margaretha Brandt - Vorbild für Goethes Gretchentragödie im Faust

Details im PARLIS OM_3231_2018
17.09.2018

Stellungnahme des Magistrats

Gedenkstein für Susanna Margaretha Brandt - Vorbild für Goethes Gretchentragödie im Faust

Details im PARLIS ST_1808_2018
03.05.2020

Antrag Ortsbeirat

Gedenkstein für Susanna Margaretha Brandt - Vorbild für Goethes Gretchentragödie im Faust

Details im PARLIS OF_1281-1_2020
19.05.2020

Gedenkstein für Susanna Margaretha Brandt - Vorbild für Goethes Gretchentragödie im Faust

Details im PARLIS OIB_411_2020
Partei(en): SPD CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.05.2020, OF 1281/1

Betreff: Gedenkstein für Susanna Margaretha Brandt - Vorbild für Goethes Gretchentragödie im Faust
Vorgang: OM 3231/18 OBR 1; ST 1808/18 Der Magistrat (Dezernat Kultur und Wissenschaft) wird gebeten, sich an den Kosten für die Herstellung und Aufstellung eines Gedenksteins für die im Sommerhoffpark an der Stelle des ehemaligen Schandfriedhofs des Gutleuthofes, bestattete Susanna Margaretha Brandt mit einem Betrag von 3.000,00 € (dreitausend Euro) zu beteiligen. Die weiteren Kosten werden aus dem Budget des Ortsbeirates 1 bis zu einem Höchstbetrag von 2.500,00 € (zweitausendfünfhundert) bestritten.

Begründung:

Der Ortsbeirat 1 hat am 05.06.2018 den Magistrat gebeten, im Sommerhoffpark an der Stelle des ehemaligen Schandfriedhofs des Gutleuthofs einen Gedenkstein für die dort bestattete Susanna Margaretha Brandt aufzustellen, auf der ihre Geschichte und deren Verwendung in Goethes Faust beschrieben wird (OM 3231). In seiner Stellungnahme vom 17.09.2018 (ST 1808) hat der Magistrat ausgeführt: "Der bekannte Fall der Susanna Margaretha Brandt aus der Frankfurter Stadtgeschichte steht stellvertretend für viele weitere. Vermutlich hat Johann Wolfgang Goethe dieser oder ein ähnlich gelagerter Fall als Vorlage für seine Gretchentragödie gedient. Eine Informationstafel kann die Geschichte von Susanna Margaretha Brandt kontextualisieren und dazu beitragen, über die Situation von Frauen in dieser Zeit aufzuklären und die Aktualität des Themas aufzuzeigen." Der Magistrat hat der Aufstellung unter der Bedingung zugestimmt, dass der Aufstellungsort mit dem Fachamt abgestimmt wird. Diese Abstimmung ist bei einem Ortstermin am 28.04.2020 erfolgt, wo eine Stelle im südwestlichen Teil des Sommerhoffparks vom Grünflächenamt vorgeschlagen wurde (s. Anl.). Der bekannte Fall der Susanne Margaretha Brandt erzählt nicht nur eine bedeutsame und identitätsstiftende Stadtteilgeschichte des Gutleutviertels, sondern - wie der Magistrat selbst in seiner weiter oben zitierten Stellungnahme vom 17.09.2018 (ST 1808) ausführt - ein Stück Kulturgeschichte Frankfurts. Daher erscheint eine entsprechende Beteiligung des Magistrats an den Kosten für die Herstellung und Aufstellung eines Gedenksteins für das Gretchen angemessen. Für die Herstellung und Aufstellung eines Gedenksteins hat der Steinmetzbetrieb Kottwitz GmbH einen Kostenvoranschlag erarbeitet, der mit einem Rechnungsbetrag von insgesamt 5.057,50 € abschließt (s. Anl.). Eine geringe Erhöhung der Gesamtsumme ist nicht auszuschließen, da die vom Magistrat gewünschte Befestigung der Umgebung des Steins in der Preiskalkulation nicht berücksichtigt ist. Sollte der Betrag von 5.500,00 € dadurch überschritten werden, sind Mitglieder des GudeLeutVereins e.V., der die Aufstellung des Gedenksteins begrüßt, bereit, die überschießenden Kosten zu übernehmen.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3231
Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1808
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 41 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1281/1 so lange zurückzustellen, bis ein Ortstermin des Ortsbeirates stattgefunden hat. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 411 2020 1. Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1281/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der zweite Satz des vierten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und 1 U.B. (= Annahme); Die PARTEI und 1 U.B. (= Enthaltung) zu 2. SPD, CDU, 1 GRÜNE, FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und BFF (= Enthaltung)