Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße
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Bonameser Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bonameser Straße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erfassung und Sanierungsplanung von durch den Bahnausbau beschädigten Straßen im Ortsbezirk07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bonameser Straße per E-MailBegründung
Bonameser Straße Vorgang: V 54/16, ST 1068/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der fußläufige Weg führt aus dem Kern von Alt Eschersheim an der Südseite der Bonameser Straße ab der Kreuzung mit "Im Mellsig" über einen befestigten Fußweg bis auf die Brücke über die Autobahn A 661. Ab Brückenende geht er in einen schmalen, asphaltierten Weg hinter eine Leitplanke über. Die uneinheitliche Wegbreite beträgt nur zwischen 60 und 80 cm. Bei Schneefall werfen Räumfahrzeuge Schnee über die Leitplanke hinweg auf den schmalen Weg mit dem Ergebnis, dass dieser dann kaum noch nutzbar und passierbar ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine Verbreiterung des Weges zu prüfen. Begründung: Die bestehenden Richtlinien für die Breite von Bürgersteigen Rast 06 und Efa empfehlen eine Breite von mindestens 1,80 m mit dem Ziel, dass zwei Passanten sich dort ungehindert begegnen können. Bei Straßen mit geringem Fußverkehrsaufkommen sollte die Breite immerhin mindestens 1,50 m betragen. Auch von diesem Mindestmaß befindet sich der fragliche Weg noch weit entfernt. Der sich nach Süden anschließende Bewuchs mit Büschen dürfte wohl kein ernsthaftes Hindernis für eine angemessene Verbreiterung des Weges bilden.
Inhalt
Antrag vom 17.10.2016, OF 126/9
Betreff: Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße Vorgang: V 54/16, ST 1068/16
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der fußläufige Weg führt aus dem Kern von Alt Eschersheim an der Südseite der Bonameser Straße ab der Kreuzung mit "Im Mellsig" über einen befestigten Fußweg bis auf die Brücke über die Autobahn A 661. Ab Brückenende geht er in einen schmalen, asphaltierten Weg hinter eine Leitplanke über. Die uneinheitliche Wegbreite beträgt nur zwischen 60 und 80 cm. Bei Schneefall werfen Räumfahrzeuge Schnee über die Leitplanke hinweg auf den schmalen Weg mit dem Ergebnis, dass dieser dann kaum noch nutzbar und passierbar ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine Verbreiterung des Weges zu prüfen.
Begründung: Die bestehenden Richtlinien für die Breite von Bürgersteigen Rast 06 und Efa empfehlen eine Breite von mindestens 1,80 m mit dem Ziel, dass zwei Passanten sich dort ungehindert begegnen können. Bei Straßen mit geringem Fußverkehrsaufkommen sollte die Breite immerhin mindestens 1,50 m betragen. Auch von diesem Mindestmaß befindet sich der fragliche Weg noch weit entfernt. Der sich nach Süden anschließende Bewuchs mit Büschen dürfte wohl kein ernsthaftes Hindernis für eine angemessene Verbreiterung des Weges bilden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2016OFOF 41/9ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. Juni 2016VV 54ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeAnfrage
- 22. August 2016STST 1068ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeStellungnahme
- 17. Oktober 2016Sie sind hierOFOF 126/9Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2016OMOM 838Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeDirektanregung
- 20. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 193a) Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße b) Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU