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Aufstellen eines Überholverbotsschild für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße vor der Eisenbahnüberführung

Vorlagentyp: OFGRÜNE
2 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor der Eisenbahnüberführung das Schild "Radfahren überholen verboten" (Zeichen 277.1 StVO: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") aufzustellen.

Begründung

Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße vor der Eisenbahnüberführung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor der Eisenbahnüberführung das Schild "Radfahren überholen verboten" (Zeichen 277.1 StVO: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") aufzustellen. Begründung: Radfahrende müssen sich bei der Weiterfahrt vom nicht benutzungspflichtigen Radweg vor der Eisenbahnüberführung auf der Fahrbahn nach § 10 der Straßenverkehrsordnung mit der erforderlichen Vorsicht zu verhalten, um Gefährdungen auszuschließen. Wenn sie aber auf die Fahrbahn aufgefahren sind, dürfen sie vom nachfolgenden Kraftfahrzeugverkehr nicht mehr überholt werden, weil der erforderliche Mindestabstand auf Grund der geringen Fahrbahnbreite nicht eingehalten werden kann. Das Überholen ist erst wieder hinter der Eisenbahnüberführung zulässig, wo die Fahrbahn entsprechend breit ist. Leider werden die Vorschriften regelmäßig nicht eingehalten und Radfahrende mit unzulässig niedrigem Abstand überholt. Daher soll vor der Überführung das Zeichen 277.1 aufgestellt werden. Hinter der Überführung beginnt der benutzungspflichtige Radfahrstreifen. Ab dort wird am Radverkehr vorbeigefahren und nicht überholt. Somit hat das Überholverbotsschild ab dort keine Wirkung mehr. Erforderlichenfalls ist ein Schild aufzustellen, das das Ende des Streckenverbots anordnet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Oktober 2024 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.11.2024 im OBR 5 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 33 · 08.11.2024
TO I, TOP 36
Beraten
Die Vorlage OF 1229/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 34 · 29.11.2024
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Die Vorlage OF 1229/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPLinkeAfD
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung