Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, keine Genehmigungen mehr für das Parken von Bussen im Bereich der Konstablerwache auszustellen, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da parkende Busse die Sicht auf den Überweg behindern und Fußgänger gefährden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass keine Gestattungen zum Parken von Bussen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße / Konstablerwache (am Zugang zur U-Bahn vor dem Fußgängerübergang Höhe Albusstraße) mehr ausgestellt werden.
Begründung
Dort werden (teilweise tagelang) Busse mit behördlicher Genehmigung abgestellt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden davon massiv gefährdet. Der rechte Teil der Signalanlage wird durch die parkenden Fahrzeuge komplett verdeckt. Ein in der Straßenverkehrsordnung vorgesehener Abstand zu Überwegen wird nicht eingehalten. Der Überweg wird stark genutzt. Auto Fahrenden wird durch die in gefährdender Weise abgestellten Fahrzeuge jede Möglichkeit zur Sicht auf den Seitenbereich des Überweges genommen. Offenbar hat die Verwaltung den Bereich vor Ausstellung der Genehmigungen nicht ausreichend in Augenschein genommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2020Sie sind hierOFOF 1217/1Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer FußgängerampelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2020OMOM 5882Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer FußgängerampelDirektanregung
- 25. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1026Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer FußgängerampelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung)