Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt den Einsatz von Spielmobilen in verschiedenen Stadtteilen, um Kindern erweiterte Spielmöglichkeiten zu bieten. Dies soll insbesondere in Gebieten geschehen, in denen Spielplätze in schlechtem Zustand sind. Das Ziel ist es, den Kindern eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung zu ermöglichen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Einsätze des Spielmobils oder anderer mobiler Anbieter in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern 2024 zu veranlassen:
- zwei Einsätze im Bahnhofsviertel
(Ansprechpartner: Kinderbeauftragter Bahnhofsviertel),
- zwei Einsätze im Gutleutviertel
(Ansprechpartner: Kinderbeauftragter Gutleutviertel),
- vier Einsätze in Gallus Süd und Nord/Europaviertel
(Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Gallus Süd und Europaviertel/Gallus Nord),
Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 6.500 Euro zu finanzieren.
Begründung
Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 1 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Das Angebot wurde in 2022 gut genutzt und viele Eltern haben sich gefreut, dass das Spielmobil an Orten im Einsatz war, an denen es sonst nicht gastiert. Da viele Spielplätze im Ortsbezirk zudem in schlechtem Zustand sind, ist ein zusätzliches Angebot sinnvoll und bietet Abwechslung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2024Sie sind hierOFOF 1188/1Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2024OIBOIB 296Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1Budget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen LINKE. (= Ablehnung)