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Nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Raum zeitnah räumen lassen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.01.2024, OF 1148/1 Betreff: Nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Raum zeitnah räumen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nicht mehr benötigte Baustelleneinrichtungsflächen auf öffentlichen Gehwegen und Straßen geräumt werden. Dazu soll der Magistrat auf private Bauherren zugehen mit dem Ziel, Flächen nicht länger als unbedingt nötig zu beanspruchen. Im Falle einer Insolvenz des Bauvorhabenträgers soll der Magistrat alle Möglichkeiten ausschöpfen, selbst tätig zu werden, um vor allen Dingen Gehwege für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen wieder frei zu räumen.

Begründung:

Auf Baustellen im Ortsbezirk 1 kommt es in den letzten Monaten immer wieder zu erheblichem Zeitverzug und Baustillstand wegen insolventer Bauherren. Das darf jedoch nicht zu Lasten der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gehen. Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen können keine riesigen Umwege gehen und werden durch ausladende Baustellenflächen auf Gehwegen und Straßen am meisten behindert. Foto: Manuel DenkwitzBeratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5097 2024 Die Vorlage OF 1148/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme