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Sozialrathaus am Bügel am optimalen Standort preiswert weiter betreiben

Vorlagentyp: OFSPDGRÜNE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

Standort preiswert weiter betreiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Vermieterin des Sozialrathauses am Bügel eine deutlich niedrigere ortsübliche Anschlussmiete ab 2016 zu verhandeln. Zusätzlich sollen marktübliche Vergleichsangebote im naheliegenden Gewerbegebiet eingeholt werden mit dem Ziel, eine Kosteneinsparung von € 260.000 p.a. zu erzielen. Begründung: Das Sozialrathaus Am Bügel liegt im Zentrum der nördlichen Stadtteile Harheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Kalbach, Riedberg, Bonames, Frankfurter Berg und Berkersheim. Das Sozialrathaus Am Bügel ist somit auch unser Sozialrathaus, die Anlaufstelle für Hilfen und Beratung für Harheimer Kinder, Jugendliche, Familien, Alleinstehende, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Die Einrichtung wurde Anfang der neunziger Jahre gezielt und bewusst am jetzigen Standort errichtet, um die Angebote vor Ort im direkten Kontakt mit der Bevölkerung anzubieten. Das Gebäude wurde damals genau für diese Bestimmung zweckmäßig geplant und errichtet. Der Standort wurde angesichts des erwarteten höheren Betreuungsbedarfs der sozialen Struktur am Bügel gezielt gewählt um nahe an der Bevölkerung die Leistungen und Hilfen vor Ort anzubieten. Auch die Entfernung von knapp 2,6 km von Harheim aus gibt Gelegenheit, das Haus zu Fuß oder per Fahrrad einfach zu erreichen. Inhaltlich und fachlich sprechen auch z.B. die negativen Daten aus dem Bereich des Kinderschutzes gegen eine Verlegung weg von diesem zentralen Standort. Das spricht zudem gegen eine organisatorische Zusammenlegung. Es ist nur untersucht worden, ob eine organisatorische Zusammenlegung mit dem Sozialrathaus in der Nordweststadt Kosten einspart, nicht jedoch, ob bei steigender Bevölkerungszahl durch die Neubaugebiete im Frankfurter Norden auch die erforderlichen Leistungen weiterhin erbracht werden können. Immerhin berichtet die zuständige Dezernentin Dr. Birkenfeld noch im Jahresbericht 2010 über geplante Umstrukturierungen: "Die 9 Sozialrathäuser und die 3 besonderen Dienste bleiben dabei erhalten. All diese Veränderungen werden in den nächsten Monaten und Jahren ihre Wirkung entfalten". Ohne die Auswirkungen überhaupt abzuwarten und zu bewerten wird ohne Grundlage erneut umstrukturiert. Schließlich bleibt zu berücksichtigen, dass die Eigentümerin des jetzigen Gebäudes die Saalbau GmbH ist, eine 100-prozentige Tochter der ABG Holding. Die Mietkosten des Sozialrathauses am Bügel verbleiben also als Mieteinnahmen letztlich im Bereich der Stadt Frankfurt. In der Gesamtbetrachtung der Geldströme ergibt sich für die Kommune nur ein Gewinn, wenn die bislang genutzten Räume nach Renovierung an ein Wirtschaftsunternehmen zu mindestens € 27,30 pro m2 vermietet werden können. Damit ist nach aktueller Marktlage nicht zu rechnen. Die Vermieterin wird daher schon aus eigenem Interesse an einem Gespräch über die Neuverhandlung einer standortüblichen Miete bei Weiterführung des Mietvertrags interessiert sein. So man sie dazu bittet.

Inhalt

Antrag vom 02.06.2013, OF 113/14

Betreff: Sozialrathaus am Bügel am optimalen Standort preiswert weiter betreiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Vermieterin des Sozialrathauses am Bügel eine deutlich niedrigere ortsübliche Anschlussmiete ab 2016 zu verhandeln. Zusätzlich sollen marktübliche Vergleichsangebote im naheliegenden Gewerbegebiet eingeholt werden mit dem Ziel, eine Kosteneinsparung von € 260.000 p.a. zu erzielen.

Begründung: Das Sozialrathaus Am Bügel liegt im Zentrum der nördlichen Stadtteile Harheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Kalbach, Riedberg, Bonames, Frankfurter Berg und Berkersheim. Das Sozialrathaus Am Bügel ist somit auch unser Sozialrathaus, die Anlaufstelle für Hilfen und Beratung für Harheimer Kinder, Jugendliche, Familien, Alleinstehende, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Die Einrichtung wurde Anfang der neunziger Jahre gezielt und bewusst am jetzigen Standort errichtet, um die Angebote vor Ort im direkten Kontakt mit der Bevölkerung anzubieten. Das Gebäude wurde damals genau für diese Bestimmung zweckmäßig geplant und errichtet. Der Standort wurde angesichts des erwarteten höheren Betreuungsbedarfs der sozialen Struktur am Bügel gezielt gewählt um nahe an der Bevölkerung die Leistungen und Hilfen vor Ort anzubieten. Auch die Entfernung von knapp 2,6 km von Harheim aus gibt Gelegenheit, das Haus zu Fuß oder per Fahrrad einfach zu erreichen. Inhaltlich und fachlich sprechen auch z.B. die negativen Daten aus dem Bereich des Kinderschutzes gegen eine Verlegung weg von diesem zentralen Standort. Das spricht zudem gegen eine organisatorische Zusammenlegung. Es ist nur untersucht worden, ob eine organisatorische Zusammenlegung mit dem Sozialrathaus in der Nordweststadt Kosten einspart, nicht jedoch, ob bei steigender Bevölkerungszahl durch die Neubaugebiete im Frankfurter Norden auch die erforderlichen Leistungen weiterhin erbracht werden können. Immerhin berichtet die zuständige Dezernentin Dr. Birkenfeld noch im Jahresbericht 2010 über geplante Umstrukturierungen: "Die 9 Sozialrathäuser und die 3 besonderen Dienste bleiben dabei erhalten. All diese Veränderungen werden in den nächsten Monaten und Jahren ihre Wirkung entfalten". Ohne die Auswirkungen überhaupt abzuwarten und zu bewerten wird ohne Grundlage erneut umstrukturiert. Schließlich bleibt zu berücksichtigen, dass die Eigentümerin des jetzigen Gebäudes die Saalbau GmbH ist, eine 100-prozentige Tochter der ABG Holding. Die Mietkosten des Sozialrathauses am Bügel verbleiben also als Mieteinnahmen letztlich im Bereich der Stadt Frankfurt. In der Gesamtbetrachtung der Geldströme ergibt sich für die Kommune nur ein Gewinn, wenn die bislang genutzten Räume nach Renovierung an ein Wirtschaftsunternehmen zu mindestens € 27,30 pro m2 vermietet werden können. Damit ist nach aktueller Marktlage nicht zu rechnen. Die Vermieterin wird daher schon aus eigenem Interesse an einem Gespräch über die Neuverhandlung einer standortüblichen Miete bei Weiterführung des Mietvertrags interessiert sein. So man sie dazu bittet.Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2013Sie sind hier
    OFOF 113/14Sozialrathaus am Bügel am optimalen Standort preiswert weiter betreiben
    Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
  2. 17. Juni 2013OAOA 394Sozialrathaus Am Bügel am optimalen Standort preiswert weiter betreiben Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 22 · 17.06.2013
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 394 2013 Die Vorlage OF 113/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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