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Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.01.2024, OF 1122/1 Betreff: Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die gepflasterten Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72-74 zu entsiegeln.

Begründung:

Die Entsiegelung von Flächen stellt ein wichtiges Handlungsfeld der städtischen Klimaanpassung dar. Gerade aufgrund der dichten Bebauung in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist es sinnvoll auch kleinere Flächen zu entsiegeln. Die Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72-74 sind u. a. durch Poller abgegrenzt und werden daher nicht mehr als Parkfläche genutzt. Daher würde eine Entsiegelung keinen Nachteil für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeuten. Im Falle einer Feuerwehrzufahrt wären auch ein Schotterrasen oder Rasengittersteine möglich. Quelle: eigenes BildBeratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5079 2024 Die Vorlage OF 1122/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme