Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Entsiegelung der gepflasterten Flächen in der Ackermannstraße 72-74, um zur städtischen Klimaanpassung beizutragen. Dies wird als sinnvoll erachtet, da die Flächen nicht mehr als Parkfläche genutzt werden und somit keine Nachteile für die Anwohner entstehen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ackermannstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert die gepflasterten Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72-74 zu entsiegeln.
Begründung
Die Entsiegelung von Flächen stellt ein wichtiges Handlungsfeld der städtischen Klimaanpassung dar. Gerade aufgrund der dichten Bebauung in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist es sinnvoll auch kleinere Flächen zu entsiegeln. Die Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72-74 sind u. a. durch Poller abgegrenzt und werden daher nicht mehr als Parkfläche genutzt. Daher würde eine Entsiegelung keinen Nachteil für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeuten. Im Falle einer Feuerwehrzufahrt wären auch ein Schotterrasen oder Rasengittersteine möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2024Sie sind hierOFOF 1122/1Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Februar 2024OMOM 5079Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74Direktanregung
- 7. Juni 2024STST 1172Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74Stellungnahme
- 6. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 39Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme