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Ergänzung mit dem Ziel des dauerhaften Erhalts der Stadtbäume im Ortsbezirk 1

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.12.2023

Vortrag des Magistrats

Bauvorhaben FOUR, Frankfurt/Main, Gemarkung Frankfurt -1 -, Flur 21, Flurstücke 23/3 und 23/2, Flur 26, Flurstück 19/5 hier: Baumfällvorlage

Details im PARLIS M_229_2023
12.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Ergänzung mit dem Ziel des dauerhaften Erhalts der Stadtbäume im Ortsbezirk 1

Details im PARLIS OF_1115-1_2024
16.01.2024

Anregung Ortsbeirat

Ergänzung mit dem Ziel des dauerhaften Erhalts der Stadtbäume im Ortsbezirk 1

Details im PARLIS OM_4973_2024
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.01.2024, OF 1115/1 Betreff: Ergänzung mit dem Ziel des dauerhaften Erhalts der Stadtbäume im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Lehren aus der bisherigen Genehmigungspraxis von Baustelleneinrichtungen zu ziehen und künftig insbesondere bei der Planung und Genehmigung sowie der Kontrolle von Baustelleneinrichtungsflächen auf öffentlichem Grund Folgendes zu berücksichtigen: 1. Stadtbäume sind so zu schützen, dass neben Stamm und Krone auch die Wurzelbereiche nicht durch schweres Gerät oder LKW verdichtet und beschädigt werden. 2. Von Bestandsbäumen sind ausreichend große Abstandsflächen zu Verkehrsflächen einzuhalten. 3. Der Bauherr trägt die Kosten für die Bestandsuntersuchung der betreffenden Bäume vor Beginn der Baustelle sowie aller Schäden, die aus Beschädigungen oder negativen Auswirkungen der Baustelle entstehen. 4. Der Magistrat kontrolliert die Einhaltung der Auflagen in Bezug auf die Bestandsbäume regelmäßig und ergreift bei Bedarf kurzfristige Maßnahmen zur Behandlung und zum Erhalt der Bestandsbäume. 5. Sollten dennoch Bäume so geschädigt werden, dass sie absterben oder gefällt werden müssen, sind für jeden abgängigen Baum auf Kosten des Bauherrn mindestens drei Ersatzpflanzungen durchführen zu lassen. 6. Eine Satzung oder allgemeine Regelungen zur Kostenübernahme sind im Interesse der Transparenz und Gleichbehandlung individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit Bauherren vorzuziehen.

Begründung:

Durch vielfältige Baumaßnahmen im Ortsbezirk 1 sterben jedes Jahr Dutzende Bäume ab oder werden gar vorsorglich gefällt. Während dessen heizt sich das Herz Frankfurts weiter kontinuierlich auf. Bestandsbäume müssen erhalten, gepflegt, behandelt und notfalls gegen negative äußere Einflüsse geschützt werden. Sie tragen entscheidend zum Klimaschutz und zur Aufenthaltsqualität bei - Bäume spenden Schatten, kühlen im Sommer, bieten Lebensraum, speichern Wasser und CO2. Viel zu oft führt jedoch der Profit Weniger zum Verlust vieler Bäume und Grünflächen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2023, M 229 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 49 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1115/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4973 2024 1. Der Vorlage M 229 wird unter Hinweis auf die OM 4973 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1115/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1., 2., 3., 4. und 6.: Einstimmige Annahme Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)