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Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.03.2022

Auskunftsersuchen

Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main

Details im PARLIS V_358_2022
04.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main

Details im PARLIS ST_1542_2022
19.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main

Details im PARLIS OF_1084-10_2025
02.09.2025

Auskunftsersuchen

Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main

Details im PARLIS V_1239_2025
Partei: CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.08.2025, OF 1084/10

Betreff: Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main
Vorgang: V 358/22 OBR 10; ST 1542/22 Mit Stellungnahme vom 4.7.2022 (ST 1542) teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass bereits seit längerer Zeit Einigkeit zwischen dem mit dem Erwerb beauftragten Amt für Bau und Immobilien (ABI) und dem Evangelischen Regionalverband (ERV) zu den Konditionen der Übereignung der Georg-Esser-Anlage an die Stadt Frankfurt am Main bestehe. Der Übereignungsvertrag konnte damals noch nicht beurkundet werden. Das ABI ging davon aus, dass der Vertragsschluss kurzfristig umgesetzt werden würde. Der für die Beurkundung notwendige Magistratsbeschluss befand sich im Geschäftsgang. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Ob die Eigentumsübertragung zwischenzeitlich erfolgte? 2. Wenn dies der Fall ist: a) Ob sich durch die Eigentumsübertragung Veränderungen beispielsweise für die Pflege der Georg-Esser-Anlage ergeben haben? b) Wenn ja, welche? c) Wieso der Magistrat den Ortsbeirat 10 nicht über die Eigentumsübertragung informierte?

Begründung:

Seit der genannten Stellungnahme sind über drei Jahre vergangen. Der Ortsbeirat 10 erbittet daher aktuelle Informationen.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.03.2022, V 358 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1542
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1239 2025 Die Vorlage OF 1084/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme