Skip to main content

Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr hier: Jahresfahrplan 2015 - Gesamtnetz Bus

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.06.2014

Vortrag des Magistrats

Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2015 (ab 14.12.2014) - Gesamtnetz Bus

Details im PARLIS M_101_2014
06.07.2014

Antrag Ortsbeirat

Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr hier: Jahresfahrplan 2015 - Gesamtnetz Bus

Details im PARLIS OF_1076-6_2014
08.07.2014

Anregung Ortsbeirat

Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr hier: Jahresfahrplan 2015 - Gesamtnetz Bus

Details im PARLIS OM_3282_2014
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.07.2014, OF 1076/6 Betreff: Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr hier: Jahresfahrplan 2015 - Gesamtnetz Bus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit traffiQ in Verbindung zu setzen damit auch die Fahrten der Linien 54 und 59, welche an der Haltestelle "Zuckschwerdtstraße" beginnen, schon an der Haltestelle "Ludwig-Scriba-Straße" beginnen, wie die Fahrten der Linie 53 ab dem 14.12.2014.

Begründung:

Mit der Vorlage M101 hat der Magistrat ausgeführt, dass ab dem Jahresfahrplan 2015 (ab dem 14.12.2014) die Fahrten der Linie 53 in Richtung Zeilsheim schon an der Haltestelle "Ludwig-Scriba-Straße" beginnen sollen. Da auch Fahrten der Linien 54 und 59 am Bolongaropalast enden und an der Zuckschwerdtstraße beginnen, wäre es sinnvoll, dass diese Fahrten ebenso schon an der Haltestelle "Ludwig-Scriba-Straße" beginnen sollen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2014, M 101 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3282 2014 1. Der Vorlage M 101 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1076/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER