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Fragen zum Abschleppen von Falschparkern im Ortsbezirk 1

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.11.2023, OF 1070/1 Betreff: Fragen zum Abschleppen von Falschparkern im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, 1. wie viele Fahrzeuge im Ortsbezirk 1 dieses Jahr bereits abgeschleppt wurden, 2. nach welchen Kriterien entschieden wird, ob ein Fahrzeug abgeschleppt wird, 3. wie viel Zeit die städtische Verkehrspolizei für einen Abschlepp-Vorgang aufwendet bzw. wie lange sie dabei üblicherweise gebunden ist, 4. welche Viertel/Gegenden beim Abschleppen eventuell priorisiert werden, 5. wie viele Anrufe bei der städtischen Verkehrspolizei täglich eingehen, 6. wie hoch die Anzahl verlorener Anrufe wegen Überlastung ist (bei Bandansage), 7. wie viele Einsatzfahrzeuge der städtischen Verkehrspolizei zur Verfügung stehen.

Begründung:

In amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrten und im absoluten Haltverbot darf immer abgeschleppt werden, auch wenn gerade keine Behinderung vorliegt. Dennoch werden z.B. im Europaviertel entsprechend falsch parkende Fahrzeuge seit längerem nicht mehr abgeschleppt. Wenn man die städtische Verkehrspolizei anruft, geht manchmal niemand ans Telefon oder wenn jemand ans Telefon geht, heißt es, es sei gerade kein Fahrzeug frei.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 802 2023 Die Vorlage OF 1070/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Ziffer 8. "Wie viele Abschleppvorgänge wurden durch Bürgereingaben initiiert." Ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)