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Betrieb von Spielhallen im Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: OFSPD
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat hat beschlossen, den Magistrat um Auskunft zu verschiedenen Aspekten des Betriebs von Spielhallen im Bahnhofsviertel zu bitten. Ziel ist es, die Einhaltung des Hessischen Spielhallengesetzes zu überprüfen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zum Betrieb von Spielhallen und der Anwendung und Kontrolle des Hessischen Spielhallengesetzes zu beantworten:

  1. Wird die Vorschrift, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie einzuhalten ist, gemäß den gesetzlichen Vorgaben beachtet? (HSpielhG §2 Abs.2)
  2. §2 Abs.3 HSpielhG sagt: "Zu einer bestehenden Einrichtung oder Örtlichkeit, die ihrer Art nach von Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht wird, ist ein Mindestabstand von 300 Metern einzuhalten" Ist diese Vorschrift bei der Genehmigung von Spielhallen im Bahnhofsviertel beachtet worden?
  3. Auffallend ist, dass - vornehmlich in der Taunusstraße - Leuchtschriften wie CASINO oder SPIEL-IN zu sehen sind. Ist dies mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbar, der vorsieht, dass nur das Wort "Spielhalle" als Außenwerbung verwendet werden darf? (HSpielhG §2 Abs.6)
  4. Werden die Betriebe bezüglich der Öffnungszeiten und Sperrzeiten durch das Ordnungsamt bzw. die Stadtpolizei regelmäßig kontrolliert? (HSpielhG §4 Abs.1,2)
  5. Wie ist die Formulierung zu verstehen: "Die Erlaubnis ist auf 15 Jahre zu befristen. ."; ist hiermit der Antragsteller bzw. Betreiber und/oder die Örtlichkeit der Spielhalle zu verstehen? Wie viele Spielhallenbetriebe sind aktuell zugelassen, davon tatsächlich zu den vorgeschriebenen Öffnungszeiten zugänglich? (HSpielhG §9 Abs.3)

Begründung

Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zum Betrieb von Spielhallen und der Anwendung und Kontrolle des Hessischen Spielhallengesetzes zu beantworten:

  1. Wird die Vorschrift, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie einzuhalten ist, gemäß den gesetzlichen Vorgaben beachtet? (HSpielhG §2 Abs.2) 2. §2 Abs.3 HSpielhG sagt: "Zu einer bestehenden Einrichtung oder Örtlichkeit, die ihrer Art nach von Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht wird, ist ein Mindestabstand von 300 Metern einzuhalten" Ist diese Vorschrift bei der Genehmigung von Spielhallen im Bahnhofsviertel beachtet worden?
  2. Auffallend ist, dass - vornehmlich in der Taunusstraße - Leuchtschriften wie CASINO oder SPIEL-IN zu sehen sind. Ist dies mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbar, der vorsieht, dass nur das Wort "Spielhalle" als Außenwerbung verwendet werden darf? (HSpielhG §2 Abs.6)
  3. Werden die Betriebe bezüglich der Öffnungszeiten und Sperrzeiten durch das Ordnungsamt bzw. die Stadtpolizei regelmäßig kontrolliert? (HSpielhG §4 Abs.1,2)
  4. Wie ist die Formulierung zu verstehen: "Die Erlaubnis ist auf 15 Jahre zu befristen. ."; ist hiermit der Antragsteller bzw. Betreiber und/oder die Örtlichkeit der Spielhalle zu verstehen? Wie viele Spielhallenbetriebe sind aktuell zugelassen, davon tatsächlich zu den vorgeschriebenen Öffnungszeiten zugänglich? (HSpielhG §9 Abs.3)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2023Sie sind hier
    OFOF 1020/1Betrieb von Spielhallen im Bahnhofsviertel
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. Oktober 2023VV 768Betrieb von Spielhallen im BahnhofsviertelAnfrage
  3. 15. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 118Betrieb von Spielhallen im BahnhofsviertelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 43
Angenommen
Auskunftsersuchen V 768 2023 Die Vorlage OF 1020/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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