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Liegenschaft Spohrstraße 1

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.01.2020

Anregung Ortsbeirat

Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung

Details im PARLIS OM_5658_2020
11.05.2020

Stellungnahme des Magistrats

Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung

Details im PARLIS ST_911_2020
15.11.2020

Antrag Ortsbeirat

Liegenschaft Spohrstraße 1

Details im PARLIS OF_1000-3_2020
30.11.2020

Auskunftsersuchen

Liegenschaft Spohrstraße 1

Details im PARLIS V_1881_2020
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.11.2020, OF 1000/3 Betreff: Liegenschaft Spohrstraße 1 Vorgang: OM 5658/20 OBR 3; ST 911/20 Aus der genannten Stellungnahme geht unter anderem hervor, dass der Magistrat bezüglich der Liegenschaft Spohrstraße 1"ein Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung einer vorgartensatzungskonformen Nutzung eingeleitet hat, wobei offensichtlich verfügt wurde, dass die Eigentümerin bedauerlicherweise ihr Kraftfahrzeug auch weiterhin im rechten Vorgartenbereich abstellen darf. Der linke Vorgartenbereich wurde zwar entsiegelt, entsprach aber nach wie vor nicht den Vorgaben der Vorgartensatzung. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob er - wie im Mai angekündigt - die Eigentümerin unterdessen darauf hingewiesen hat, "dass auch dieser Bereich gärtnerisch zu gestalten ist", und ob diese Vorgartenseite inzwischen der Vorgartensatzung entspricht.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5658 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 911 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1881 2020 Die Vorlage OF 1000/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)