Skip to main content

Bestandschutz für die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.02.2016

Antrag Ortsbeirat

Bestandschutz für die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen

Details im PARLIS OF_1-8_2016
18.08.2016

Antrag Ortsbeirat

Die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen im Bestand sanieren

Details im PARLIS OF_33-8_2016
01.09.2016

Anregung Ortsbeirat

Die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) im Bestand sanieren

Details im PARLIS OA_55_2016
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.02.2016, OF 1/8 Betreff: Bestandschutz für die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu beauftragen sich dafür einzusetzen, dass die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen mit den Turnhallen zwischen Hammarskjöldring und Praunheimer Weg unter Bestandschutz gestellt werden.

Begründung:

Die am zentralen Grünzug gelegene Ernst-Reuter-Schule war eine der ersten integrierten Gesamtschulen in Hessen und hatte daher auch pädagogisch Modellcharakter. Architekt der 1965 fertiggestellten Schulgebäude war Franz Schuster. Architekt und Stadtplaner Franz Schuster war damals für seine schulorganisatorisch und pädagogisch ausgerichteten Architektur europaweit bekannt. Neben den Schulgebäuden wurden auch eine Schwimmhalle und 4 Turnhallen errichtet. Ziel der aufgelockerten Bebauung war es, die große Schule mit über 2.500 Schülern übersichtlicher zu gestalten. Dafür wurden für die Förderstufe, Klassen 7 bis 10 und Oberstufe sowie die Verwaltung getrennte Gebäude errichtet. Die Schule mit ihren Gebäuden hat eine wichtige Bedeutung in der Siedlungsentwicklung der Nordweststadt. Zudem gehören die Gebäude zu den architektonisch bedeutenden Bauten in diesem Stadtteil. Mit dem Bestandsschutz für die Gebäude der Ernst-Reuter-schulen soll erreicht werden, dass diese bei einer Sanierung mit ihrer schulorganisatorisch und pädagogisch sinnvollen Architektur erhalten bleiben.Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2016, OF 33/8 Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

1. Sitzung des OBR 8 am 28.04.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage OF 1/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, zu diesem Thema noch vor der nächsten Sitzung des Ortsbeirates zu einen Ortstermin mit Schulleitung, Vertretern des Stadtschulamt, dem beteiligten Architektenbüro sowie Eltern- und Schülervertretern einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 55 2016 1. Die Vorlage OF 1/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 33/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 33/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF