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Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.05.2014

Stellungnahme des Magistrats

Grunderneuerung Deutschherrnufer

Details im PARLIS ST_727_2014
23.06.2014

Antrag Ortsbeirat

Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)

Details im PARLIS OF_871-5_2014
18.07.2014

Anregung Ortsbeirat

Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)

Details im PARLIS OA_540_2014
20.02.2015

Stellungnahme des Magistrats

Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)

Details im PARLIS ST_284_2015
29.08.2017

Antrag Ortsbeirat

Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)

Details im PARLIS OF_559-5_2017
15.09.2017

Anregung Ortsbeirat

Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)

Details im PARLIS OM_2148_2017
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 18.07.2014, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 871/5 vom 23.06.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer (II) Vorgang: ST 727/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Grunderneuerung des Deutschherrnufers die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke zeitgemäß umzugestalten.

Begründung:

Nach der Grundsanierung des Deutschherrnufers wird eine durchgehende Radwegverbindung auf dem Hochkai bestehen, die dann an einer Bedarfsampel endet. Radfahrer müssen dann absteigen, um den Druckknopf am Ampelmast zu betätigen. Dadurch würden die hohen Investitionen für diese wichtige Verbindung auf dem Hochkai unnötig entwertet. Das Minimum ist die Errichtung einer Kontaktschleife o. Ä., die das Grünsignal für Radfahrer automatisch anfordert. Da der Kfz-Verkehr ohnehin am nördlichen Brückenkopf warten muss, ist nicht ersichtlich, warum nicht zumindest die nördliche Fußgängerampel am südlichen Brückenkopf ebenso regelmäßig das Grünsignal erhalten kann, wie die Fußgängerampel am nördlichen Brückenkopf. Die Einlassung des Magistrats, wonach die feste Grünzeitsteuerung am südlichen Brückenkopf nicht zielführend sei, weil nicht bei jedem Grünumlauf Querungen durch Fußgänger oder Radfahrer festzustellen seien, ist jedenfalls insoweit abwegig, als auch am nördlichen Brückenkopf nicht regelmäßig Querungen festzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.07.2014

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 540 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4981, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2014 Aktenzeichen: 66 5