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Dreizehnte Kita auf dem Riedberg

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.05.2022

Auskunftsersuchen

Drohende Überlastung der Infrastruktur für Kinder durch Bezug der Berghöfe?

Details im PARLIS V_399_2022
27.01.2023

Anregung Ortsbeirat

Kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für das Baugebiet „Berghöfe“ schaffen

Details im PARLIS OM_3476_2023
28.08.2023

Stellungnahme des Magistrats

Kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für das Baugebiet "Berghöfe" schaffen

Details im PARLIS ST_1781_2023
24.11.2023

Stellungnahme des Magistrats

Drohende Überlastung der Infrastruktur für Kinder durch Bezug der Berghöfe?

Details im PARLIS ST_2370_2023
04.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Dreizehnte Kita auf dem Riedberg

Details im PARLIS OF_474-12_2024
19.01.2024

Anregung Ortsbeirat

Dreizehnte Kita auf dem Riedberg

Details im PARLIS OA_433_2024
21.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Dreizehnte Kita auf dem Riedberg

Details im PARLIS ST_460_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 19.01.2024, OA 433
entstanden aus Vorlage: OF 474/12 vom 04.01.2024

Betreff: Dreizehnte Kita auf dem Riedberg
Vorgang: V 399/22 OBR 12; OM 3476/23 OBR 12; ST 1781/23; ST 2370/23 Das Bildungsdezernat hat mit Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1781, und vom 24.11.2023, ST 2370, darauf hingewiesen, dass keine freie Fläche für eine dreizehnte Kit a zur Verfügung steht. Darüber hinaus sucht das Bildungsdezernat stadtweit bei politisch Verantwortlichen und über die Bevölkerung für Kitas und Schulen geeignete Flächen und bittet, diese dem Dezernat vorzuschlagen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brachliegenden unbebauten Grundstück an der Mart-Stam-Straße/Ecke Walter-Gropius-Straße und Ernst-Balser-Straße (s. Plan) eine Nutzung für eine dreizehnte Kita gegebenenfalls mit öffentlich nutzbaren (anmietbaren) Räumen vorstellbar ist. Hierzu ist gegebenenfalls die Verkaufsbereitschaft des gegenwärtigen Eigentümers zu prüfen.

Begründung:

Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. Darüber hinaus stehen stadtweit nur wenige geeignete Flächen für Schulen und Kitas zur Verfügung. Daher ist eine solche Nutzung dort gut vorstellbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 399 Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3476
Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2370 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 460
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau
Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.01.2024

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4391, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024