Betreff: Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Betreibern künftiger sowie bestehender Rechenzentren zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
/22 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, neue Rechenzentren im Ortsbezirk 11 nur dann zu genehmigen, wenn vorher ein Vertrag mit den Betreibern der Rechenzentren, mit folgenden Auflagen/Vereinbarungen, abgeschlossen wurde: a) Nachhaltigkeitsvereinbarungen, dass die Rechenzentren zu 100 Prozent mit Ökostrom betrieben werden. b) Die Installation von Fotovoltaik. c) Fassaden- und Dachbegrünungen. d) Nutzung der anfallenden Abwärme für die eigenen Büroräume sowie für die Versorgung von angrenzenden Firmen und Wohnquartieren anbieten. e) Eventuell weitere Standards zur Umweltverträglichkeit. 2. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, Vereinbarungen mit den Betreibern bestehender Rechenzentren zu treffen, die diese verpflichten, zukünftige gesetzliche Vorgaben im Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Abwärmenutzung nachträglich umzusetzen. Dies könnte in einem Zeitfenster von z. B. innerhalb zwei Jahren geschehen - selbstverständlich nur dann, wenn es technisch möglich ist.
Im Augenblick werden im Ortsbezirk 11 bereits viele Rechenzentren genehmigt und gebaut, ohne die im Tenor geforderten Auflagen. Die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind allerdings in Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Abwärmenutzung völlig unzureichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.05.2022, OA 196
Stellungnahme des Magistrats vom
09.09.2024, ST 1624 Antrag vom
13.12.2024,
OF 678/11 Auskunftsersuchen vom
13.01.2025, V 1092
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
18.10.2023 Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4053, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023