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Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Betreibern künftiger sowie bestehender Rechenzentren zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Lesezeit: 7 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.05.2022

Anregung Ortsbeirat

Mainova Rechenzentrum soll nach städtischen Vorgaben gebaut werden Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44

Details im PARLIS OA_196_2022
20.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Betreibern künftiger sowie bestehender Rechenzentren zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Details im PARLIS OF_514-11_2023
09.10.2023

Anregung Ortsbeirat

Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Betreibern künftiger sowie bestehender Rechenzentren zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Details im PARLIS OA_399_2023
09.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Betreibern künftiger sowie bestehender Rechenzentren zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Details im PARLIS ST_1624_2024
13.12.2024

Antrag Ortsbeirat

Deutliche Zunahme der Lichtverschmutzung durch den Bau und Betrieb von Rechenzentren im Ortsbezirk 11

Details im PARLIS OF_678-11_2024
13.01.2025

Auskunftsersuchen

Deutliche Zunahme der Lichtverschmutzung durch den Bau und Betrieb von Rechenzentren im Ortsbezirk 11

Details im PARLIS V_1092_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 09.10.2023, OA 399
entstanden aus Vorlage: OF 514/11 vom 20.09.2023

Betreff: Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Betreibern künftiger sowie bestehender Rechenzentren zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Vorgang: OA 196/22 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, neue Rechenzentren im Ortsbezirk 11 nur dann zu genehmigen, wenn vorher ein Vertrag mit den Betreibern der Rechenzentren, mit folgenden Auflagen/Vereinbarungen, abgeschlossen wurde: a) Nachhaltigkeitsvereinbarungen, dass die Rechenzentren zu 100 Prozent mit Ökostrom betrieben werden. b) Die Installation von Fotovoltaik. c) Fassaden- und Dachbegrünungen. d) Nutzung der anfallenden Abwärme für die eigenen Büroräume sowie für die Versorgung von angrenzenden Firmen und Wohnquartieren anbieten. e) Eventuell weitere Standards zur Umweltverträglichkeit. 2. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, Vereinbarungen mit den Betreibern bestehender Rechenzentren zu treffen, die diese verpflichten, zukünftige gesetzliche Vorgaben im Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Abwärmenutzung nachträglich umzusetzen. Dies könnte in einem Zeitfenster von z. B. innerhalb zwei Jahren geschehen - selbstverständlich nur dann, wenn es technisch möglich ist.

Begründung:

Im Augenblick werden im Ortsbezirk 11 bereits viele Rechenzentren genehmigt und gebaut, ohne die im Tenor geforderten Auflagen. Die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind allerdings in Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Abwärmenutzung völlig unzureichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.05.2022, OA 196
Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1624 Antrag vom 13.12.2024, OF 678/11 Auskunftsersuchen vom 13.01.2025, V 1092
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 18.10.2023

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4053, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023