Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen
Bisheriger Verlauf
Grabungen und Funde auf dem Gebiet „In der Römerstadt 126-134“: Öffentlichkeit informieren und einbinden
Details im PARLIS NR_277_2022Antrag Ortsbeirat
Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen
Details im PARLIS OF_281-8_2023Anregung Ortsbeirat
Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen
Details im PARLIS OA_356_2023Bericht des Magistrats
Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen
Details im PARLIS B_69_2024Grabungen und Funde auf dem Gebiet „In der Römerstadt 126-134“: Öffentlichkeit informieren und einbinden
Details im PARLIS NR_277_2022Antrag Ortsbeirat
Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen
Details im PARLIS OF_281-8_2023Anregung Ortsbeirat
Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen
Details im PARLIS OA_356_2023Bericht des Magistrats
Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen
Details im PARLIS B_69_2024S A C H S T A N D :
Betreff: Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen Vorgang: NR 277/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1312/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die dauerhafte Unterschutzstellung der folgenden, auf dem Baugrundstück In der Römerstadt 126 bis 134 bislang mit den großflächigen Grabungen seit 1991 archäologisch festgestellten Befunde aus römischer Zeit (1. bis 3. Jahrhundert ) zu prüfen mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Erhaltung in situ a) Villafundamente mit Resten einer Fußbodenheizung; b) Steinkeller mit erhaltenen Resten eines Wandputzes; c) Überreste der sog. "Weststraße"; d) ein Töpferofen mit erhaltener Tenne und Kuppelresten; e) Ensemble von drei Töpferöfen mit Schürgruben und Lochtennen; f) sog. "Kultkeller" mit anschl. Gebäuderesten; g) Holzkeller (verbrannt); h) Überreste Westthermen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücksteilen mit Bodendenkmälern gemäß § 24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes beschränkt werden kann, um einen möglichst geschlossenen Eindruck der aufgefundenen antiken Siedlungsstrukturen für die Nachwelt zu erhalten; 3. die neuesten Befunde (z. B. den Holzkeller) in das gemäß Beschluss vom 24.02.2022, § 1312, zum Antrag vom 08.02.2022, NR 277, erstellte museale Konzept des Archäologischen Museums Frankfurt einzubeziehen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird und keine Baumaßnahmen oder hierfür vorbereitende Arbeiten auf dem Ausgrabungsfeld stattfinden, bevor das finale museale Konzept und die abschließende Beratung der an Ort und Stelle zu erhaltenden Befunde mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat abgestimmt sind.